Durchführung der Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG (Durchsuchung und Überprüfung von Passagieren, Hand- und Reisegepäck) auf den Flughäfen Lübeck und Sylt im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) als zuständige Luftsicherheitsbehörde gemäß § 5 LuftSiG.
Durchführung der Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG (Durchsuchung und Überprüfung von Passagieren, Hand- und Reisegepäck) auf dem Flughafen Sylt im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) als zuständige Luftsicherheitsbehörde gemäß § 5 LuftSiG.
Durchführung der Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 LuftSiG (Durchsuchung und Überprüfung von Passagieren, Hand- und Reisegepäck) auf dem Flughafen Lübeck im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) als zuständige Luftsicherheitsbehörde gemäß § 5 LuftSiG.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.