Trassenbeschreibung: Maßnahmenbeginn ist am Bauende des 1. Bauabschnittes. Dieses befindet sich in der Ortslage Kirchmöser-Dorf. Das Maßnahmenende des 2. Bauabschnittes wird am Leitungsabgang DN 150 GG, unmittelbar vor der DB-Bahnquerung im Büdnerweg definiert. Als östliche Grenze dient die Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche. Westlich erfolgt die Begrenzung des Maßnahmengebietes durch den öffentlichen Verkehrsraum sowie der vorhandenen Leitungstrasse. Ein Teil der Trasse führt durch Schutzgebiete u. A. für diverse Vogelarten, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien. Bodenverhältnisse und Grundwasser: Die örtlichen Böden sind überwiegend geprägt durch lockere bis mitteldichte, schwach schluffige bis grobkörnige Sande. Die Sande sind in ihrer Gesamtheit, auf Grund ihrer Kornverteilungen, als frostsichere Böden einzuordnen. Die gewonnenen sandigen Aushubmassen sind, bis auf wenige Ausnahmen, bautechnisch als Rohrauflager und für die Rohrzone geeignet. Nach vorliegendem Kenntnisstand sind, unter Beachtung der zu erwartenden Wasserstände und der geplanten Verlegetiefe, abschnittsweise grundwasserhaltende Maßnahmen erforderlich.
Verlegeverfahren: Die Rohrverlegung erfolgt in offener Bauweise. Auf Grund des fein- bis mittelsandigen anstehenden Bodens (umlagerungswilliger Sand) und der lockeren Lagerungsdichten sowie der Breite des zur Verfügung stehenden Arbeitstreifen ist die Ausbildung eines geböschten Rohrgrabens ausgeschlossen. Die Rohrgräben und Baugruben sind ab einer Tiefe über 1,25 m fachgerecht zu verbauen Für die Rohrgräben wird ein Normverbau nach Wahl des AN vorgesehen. - Trassenlänge: ca. 1,33 km - Trinkwasserhauptleitung: Als Rohrmaterial ist HDPE-Rohr nach DIN 8074/8075 und DIN EN 12201-2 der Dimension 450x40,9 mm - Kabelleerrohr Zur nachträglichen Verlegung eines Steuer- und Informationskabels ist mit der Trinkwasserleitung ein Kabelleerrohr zu verlegen. Als Rohrmaterial ist HDPE-Rohr nach DIN 8074/8075 der Dimension 50x4,6 mm vorgesehen. - Bauablauf: Im Zuge der Bauausführung kann es, auf Grund von Behinderungen durch archäologische Maßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Flora und Fauna sowie den Forderungen und Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde, abschnittweise zu Störungen und Unterbrechungen des Bauablaufes kommen. Der AN ist verpflichtet selbständig alle Maßnahmen und nach besonderer Anordnung des AG sowie deren Beauftragten zu ergreifen, um Baustillstände zu vermeiden und die Weiterführung der Arbeiten zu ermöglichen. Ist in einem Abschnitt keine Bautätigkeit möglich bzw. kann die Bautätigkeit nicht fortgeführt werden, so ist der AN verpflichtet die Bautätigkeit an anderer Stelle fortzuführen bzw. aufzunehmen. Der AN ist aufgefordert entsprechende Vorschläge, zur Fortführung der Arbeiten, zu unterbreiten. Den Anordnungen und Festlegungen des AG oder deren Beauftragten ist Folge zu leisten. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um keine mehrkostenpflichtige Beschleunigungsmaßnahme handelt. Vielmehr sind die Maßnahmen bei der Preisermittlung zu berücksichtigen und Bestandteil des Bauvertrages.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.