Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung für die objektbezogene Sachversicherung (benannte Standorte) der Deutsche Bahn AG auf Basis einer Allgefahrendeckung (Neuwertversicherung) über die benannte deutsche Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Deutsche Bahn AG ihre objektbezogenen Standorte versichern können. Für jede der versicherten Gesellschaften ist zunächst der gleiche Selbstbehalt und das gleiche Haftungslimit vorgesehen. Gegen vorgegebene Zuschläge können sowohl der Selbstbehalt reduziert und das Haftungslimit erhöht werden. Allrisk-Sachversicherung: Für jede versicherte Gesellschaft wird eine separate Anmeldung erstellt. Grundsätzlich gilt je Anmeldung ein Selbstbehalt von 10.000 EUR und ein Haftungslimit von 10 Mio. EUR vereinbart. Der Selbstbehalt kann gegen einen vordefinierten Prämienzuschlag auf 5.000 EUR reduziert und das Haftungslimit gegen einen vordefinierten Prämienzuschlag auf 50 Mio. EUR je Versicherungsfall für Flexa-Gefahren bzw. 30 Mio. EUR (Jahreshöchstentschädigung) für alle sonstigen Gefahren erhöht werden. Die Entscheidung trifft jede Gesellschaft individuell. Es gelten abweichende Selbstbeteiligungen wie folgt: Maschinenbruchschäden/innere Betriebsschäden für stationäre und fahrbare Maschinen: 25.000 EUR. Die Selbstbeteiligung für einfachen Diebstahl beträgt 25.000 EUR.
Gegenstand der Vergabe ist Los 1 (Vertragsführung) der Rahmenvereinbarung objektbezogene Sachversicherung Deutsche Bahn AG (benannte Standorte) mit einer Führungsquote i.H.v. mindestens 30 %. Die Bieter haben die Möglichkeit, auch eine höhere Führungsquote bis maximal 50 % anzubieten.
Gegenstand der Vergabe ist Los 2 (Beteiligung) an der Rahmenvereinbarung objektbezogene Sachversicherung Deutsche Bahn AG (benannte Standorte) mit einer Beteiligungsquote i.H.v. mindestens 4 %.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.