Sanierung Kavalierhaus/ Künstlerhaus Schloss Rheinsberg, 16831 Rheinsberg - Vergabe der Objektplanung, Leistungen Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021. Bei dem Gebäudekomplex "Kavalierhaus" handelt es sich um ein Agglomerat mehrerer Bauten aus unterschiedlichen Errichtungszeiten. Seine heutige Gestalt und Größe ist das Ergebnis mehrfacher Erweiterungen und Umgestaltungen. Nach Entwürfen von Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff wurde der mittige Kernbau 1738-1740 zur Unterbringung des Hofstaates vis à vis der Schlossinsel erbaut. Unter Prinz Heinrich wurde dieser in den 1760er Jahren mit rückwärtigen Anbauten, dem seeseitigen sog. Domestikenhaus und dem stadtseitigen Marktflügel bzw. Amtshaus, zum Kavalierhaus aufgewertet. Mit der Erbauung des vorgelagerten Theaterflügels mitsamt eines Kulissenhaus und des Neuen Flügels entstand ein repräsentatives, in die Parkanlage eingebettetes Ensemble, das sich gestalterisch als Dreiflügelanlage zum Schloss orientiert. Anhand der Grundrissstruktur sind trotz historischer wie jüngster Um- und Ausbauten, Teilzerstörungen in Folge von Leerstand im 19. Jahrhundert bzw. in Folge des Zweiten Weltkriegs und des Verfalls in den Nachfolgedekaden noch heute die vielschichtigen Bauphasen ablesbar. Zuletzt fanden in den 1990er und in den 2010er Jahren folgende Baumaßnahmen statt: am Neuen Flügel und am Marktflügel Fassaden- und Dachinstandsetzungen; am Theaterflügel Fassadensicherungen, die Rekonstruktion des Daches und der Innenausbau als neues Theater und jüngst die Dach- und Innenrauminstandsetzungen am Marktflügel. Anstelle des verlorenen Domestikenhauses wurde 1997-1999 ein neues Gästehaus errichtet. Der Gebäudekomplex ist ein elementarer Bestandteil der einzigartigen Gesamtanlage des Schlosses. Als einst repräsentatives Kavalierhaus und zugleich Bestandteil des Musenhofs unter Prinz Heinrich spiegelt es einen wichtigen Part des gesamten bau- und kunsthistorischen Entwicklungsprozesses des 18. Jahrhunderts in Rheinsberg wider. Der Fokus denkmalpflegerischer Bemühungen am Kavalierhaus lag und liegt auf dem Erhalt der überkommenen Gebäudebestandteile aus der Zeit des Rokoko bzw. des Frühklassizismus.
Der Planungsumfang umfasst die Sanierung von zwei Flügeln: Umbau und Modernisierung des Künstlerhauses / Bettenhauses und die Sanierung von Teilen des Neuen Flügels inklusive Erneuerung der mobilen Ausstattung des Künstlerhauses, siehe hierzu auch die Datei Aufgabenstellung und 202509_Plansatz_Bearbeitungsgrenzen.pdf. In 2024 wurde als Grundlage der Planung ein Raumbedarfsprogramm der MKR (MusikKulturRheinsberg) genehmigt. Darauf basierend wurde ein Bedarfsprogramm (Stand 05.05.2025) erstellt und mit Datum vom 14.05.2025 genehmigt. Schwerpunkt der Sanierung des Künstlerhauses ist die Sanierung der Zimmer mit neuen Bädern und neuer Ausstattung der Zimmer, da die intensive Nutzung dies nach 20 Jahren erfordert. In insgesamt 11 Zimmern zum Hof wird die Bettenanzahl von 2-Bettzimmern auf 3-Bettzimmer erhöht und damit die Bettenanzahl insgesamt um 11 auf 93 Betten erhöht. Die Sanierung im Gästehaus soll geschossweise erfolgen. Ggf. erforderliche Ausweichquartiere sind nicht Gegenstand des Bauvorhabens. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sanierung der Installationen Elektrik, Heizung und Sanitär im Neuen Flügel. Die technische Installation im Bestand ist baulich aus der Zeit vor 1990 und entspricht nicht den heute gültigen Anforderungen und muss dringend saniert werden. Die Raumoberflächen werden anschließend wiederhergestellt und wenn (finanziell) möglich auch restauriert mit bauzeitlichen Wandfassungen (EG), alternativ wird der Bestand maskiert und für eine spätere Restaurierung erhalten und vereinfacht instandgesetzt (1. OG). Holzeinbauten wie Türen und Treppen werden grundsaniert. Die Fenster im EG des Neuen Flügel werden denkmalgerecht saniert. Die Sanierung im Neuen Flügel erfolgt ausgehend vom Keller zunächst im EG und anschließend im OG. Um eventuelle Kostensteigerungen oder Risiken abzudecken, kann ggf. die Restaurierung der Wandoberflächen, Decken, Kaminachsen und die Erneuerung der Fenster im Neuen Flügel (EG) zurückgestellt werden. Im Kopfbereich des EG Neuer Flügel werden künftig alle Notenarchive und die Bibliothek zusammengefasst. Hier befindet sich zukünftig auch das Büro des Bildungsreferenten. Im Eingangsbereich des Neuen Flügels, auch Haupteingang der Musikschule, befindet sich das Eventmanagement und Ticketing. Im OG bleibt die Nutzung mit Probenräumen unverändert. Nicht vorgesehen sind Maßnahmen an der Fassade oder den Fenstern des Künstlerhauses, wie auch nicht an den übrigen Teilen des Kavalierhauses (Hauptflügel, Marktflügel). Nur im EG des Neuen Flügels ist im Zusammenhang mit den neuen Wandoberflächen der Austausch der Verbundfenster gegen Kastenfenster geplant. In den noch unsanierten, denkmalgeschützten Teilen des Neuen Flügels im EG und OG ist vor allem die Elektroinstallation bei maximalem Erhalt der historischen Raumoberflächen zu modernisieren. Im EG werden darüber hinaus auch die alten Installationsleitungen für Waschbecken zurück gebaut. Die vorhandene Raumdisposition und Raumerschließung sollen möglichst nur in geringem Umfang verändert werden. Dabei ist mit Rücksicht auf die denkmalgeschützte Bausubstanz entsprechend umsichtig zu planen und vorzugehen. Der laufende Betrieb der MKR ist nach Möglichkeit nicht durch die Baumaßnahmen zu stören. Ergänzend zur Planung und Baudurchführung durch die koordinierende Objektplaner werden weitere Fachplaner im Planungsprozess hinzugezogen werden. Dies werden u.a. sein: Fachplanung Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung. Innerhalb des Neuen Flügel (19.JH.) liegen bisher unbekannte Schadstoffbelastungen vor. Die Dekontaminierung soll auf Grundlage eines zu erstellenden Schadstoffgutachtens durch Maßnahmen, die im Zuge der Planung bestimmt werden, erfolgen. Bei der Sanierung sind in besonderem Maß die Belange des baulichen Denkmalschutzes zu beachten, alle Maßnahmen sind im Vorfeld der Ausführung und im Fortschritt der einzelnen Planungsschritte mit der SPSG als Untere Denkmalschutzbehörde und dem Brandenburgischen Landesdenkmalamt als Obere Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Für den Abschluss der LP 2 besteht nachfolgende Terminvorgabe: Die Einreichung einer prüffähigen ES-Bau (nach RBBau 19.AT) bei der prüfenden Stelle muss zwingend innerhalb des Jahres 2026 erfolgen. Diese Terminierung versteht sich als essentieller Meilenstein für die Projektbearbeitung. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Frist droht der Entfall sämtlicher Projektförderungen und damit die Nichtrealisierbarkeit des Projektes. Als Budget stehen für die Gesamtbaumaßnahme 5.500.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung der Bedarfsplanung zur Verfügung. Die anrechenbaren Baukosten KG 300, 400 und 600 einschl. der mitzuverarbeitenden Bausubstanz betragen vorläufig (Angaben in EUR netto): 3.603.345,23 EUR
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.