Der Schwimmgreifer (schwimmendes Gerät) soll in der Betriebsform A1 gem. BinSchUO Anhang 6 Kapitel 3 § 3.03) in der Zone 4 zur Unterhaltung der Bundeswasserstraße (im Bereich des Mittelland- und Elbeseitenkanals sowie Teilbereiche der Weser) und ihren Anlagen, zu Bagger und Kranarbeiten, eingesetzt werden. Mit dem Schwimmgreifer sollen vorwiegend folgende Aufgaben wahrgenommen werden: - Beseitigung von Untiefen / Kolke (Maßnahmen zur Bauwerks- und Verkehrssicherung) - Beseitigung kleiner Fehltiefen - Hebearbeiten an den Landanlagen (Schleusen, Wehre, Pumpwerke, Hilfestellung bei der Behebung von Havarieschäden, Einbau von Schützen und Antrieben) - schnelle Beseitigung von Hochwasserschäden Ufersicherungsmaßnahmen und Arbeiten an Dämmen
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.