Projekt-ID: #SV-SWE-250805-004

Qualifizierungssystem Wasserzählerwechsel

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Projektbeschreibung

Qualifizierungsverfahren für den bedingt flächenmäßigen Austausch von Wasserzähler. Bei den Zählern handelt es sich um Mehrstrahl-Flügelrad-Wasserzähler Halbtrockenläufer mit Rollenzählwerk, sowie Mehrstrahl-Flügelrad-Wasserzähler Nassläufer mit Rollenzählwerk in geschraubter Ausführung der Größen Q3=4, Q3=10 und Q3=16 die vom AG beigestellt werden. Die Montageorte befinden sich in Gebäuden und Kellern, im Versorgungsgebiet der SWM Versorgungs GmbH (Großraum München). Die tatsächlichen, zur Wechslung anstehenden Stückzahlen werden nach Beendigung der jährlichen Stichprobenprüfung (erstes Quartal) ermittelt. Alle erforderlichen Gerätewechsel sind spätestens bis zum 31.12.des Jahres abzuschließen. Über die Präqualifikation wird im Rahmen des in den Antragsunterlagen näher beschriebenen Fragenbogen "Präqualifikation Wasser" unter Berücksichtigung der im Antrag enthaltenen Angaben, Erklärungen und Unterlagen entschieden. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für eine Präqualifikation die Einreichung der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung bezüglich der Auftragsart(en) des Qualifizierungssystems zu denen eine Antragstellung erfolgt. Nähere Angaben kann dem Fragenbogen "Präqualifikation Wasser" entnommen werden.

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Qualifizierungsverfahren für den bedingt flächenmäßigen Austausch von Wasserzähler. Bei den Zählern handelt es sich um Mehrstrahl-Flügelrad-Wasserzähler Halbtrockenläufer mit Rollenzählwerk, sowie Mehrstrahl-Flügelrad-Wasserzähler Nassläufer mit Rollenzählwerk in geschraubter Ausführung der Größen Q3=4, Q3=10 und Q3=16 die vom AG beigestellt werden. Die Montageorte befinden sich in Gebäuden und Kellern, im Versorgungsgebiet der SWM Versorgungs GmbH (Großraum München). Die tatsächlichen, zur Wechslung anstehenden Stückzahlen werden nach Beendigung der jährlichen Stichprobenprüfung (erstes Quartal) ermittelt. Alle erforderlichen Gerätewechsel sind spätestens bis zum 31.12.des Jahres abzuschließen. Über die Präqualifikation wird im Rahmen des in den Antragsunterlagen näher beschriebenen Fragenbogen "Präqualifikation Wasser" unter Berücksichtigung der im Antrag enthaltenen Angaben, Erklärungen und Unterlagen entschieden. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für eine Präqualifikation die Einreichung der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung bezüglich der Auftragsart(en) des Qualifizierungssystems zu denen eine Antragstellung erfolgt. Nähere Angaben kann dem Fragenbogen "Präqualifikation Wasser" entnommen werden.

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