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Projekt-ID: #01

Schloss Erkersreuth - Planungsleistungen gem. §34 und §49 HOAI 2021 einschließlich Brandschutz

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20.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Stiftung Kulturerbe Bayern möchte das in der Ortsmitte gelegene denkmalgeschützte Schlossensemble Erkersreuth zu einem „Kulturcampus“ entwickeln. Es ist geplant in mehreren Bausteinen schrittweise das gesamte Schlossareal zu revitalisieren und als Ortsmitte von Erkersreuth zu etablieren. Die Umnutzung der verschiedenen Gebäude bzw. auch Gebäudeteile wird sich final zu einem schlüssigen und nachhaltigen Gesamtkonzept zusammenfügen. Zentrum der Anlage wird das denkmalgeschützte Schloss sein. Die anderen Gebäude werden in diesem Zusammenhang zu „dienenden“ Gebäuden. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist nur über mehrere Förderbausteine möglich, die zwingend getrennt voneinander zu betrachten sind. Aufgrund des stark geschädigten Daches des Schlosses wir derzeit mit Mittel des Entschädigungsfonds und der Oberfrankenstiftung die statische Sanierung des Daches und der Holzbalkendecken incl. Fassadensanierung durchgeführt. Für den nächsten jetzt anstehenden Bauabschnitt wurden bereits Mittel auf dem Bundesprogramm KulturInvest, der Oberfrankenstiftung und anderer Fördergeber in Aussicht gestellt. Mit Vorlage der Kostenberechnung und des finalen Nutzungskonzeptes wird der Bund dann die Maßnahme final prüfen und die Geldmittel frei geben. Ein weiterer gesonderter Förderbaustein wird dann den Schlosshof und ggf. das sogenannte alte Brauhaus betreffen. Der von KulturInvest geförderte Baustein für den dieses VgV Verfahren ausgelobt wird, umfasst folgende Gebäude / Gebäudeteile: • Schloss: Umnutzung EG zu einer „kleinen“ Gastronomie / Café, Kellersanierung (Feuchte) sowie Innensanierung incl. technischer Gewerke (denkmalfachlicher Fachbauleitung sowie Innenraumgestaltung EG wir zusätzlich beauftragt) • Brunnenhaus: Instandsetzung ohne konkrete Nutzung • Gebäudeteil Verwaltergebäude: Gesamtinstandsetzung ohne größere Umbaumaßnahmen • Gebäudeteil Tenne: Rückbau und Neubau / Teilneubau im EG für Seminar- / Veranstaltungsräume, OG als großer offener ungedämmter Raum für Veranstaltungen und oder Atelierflächen. • Eine Heizzentrale (Hackschnitzel) für alle Gebäude ist im Neubaubereich einzuplanen

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Die Stiftung Kulturerbe möchte das denkmalgeschützte Schlossensemble Erkersreuth zu einem Kulturcampus entwickeln. Das Areal besteht aus unterschiedlichen Gebäuden. Es ist geplant mittelfristig das gesamte Schlossareal zu revitalisieren und als Ortsmitte von Erkersreuth zu etablieren. Die Gebäude bzw. auch Gebäudeteile erhalten verschiedene Nutzungen, die sich insgesamt dann zu einem schlüssigen und nachhaltigen Gesamtkonzept zusammenfügen. Ausgangspunkt ist und bleibt das Schloss mit dem Schlosshof, welches öffentlich nutzbar gemacht werden soll und zusammen mit der Kirche das Ortszentrum von Erkersreuth bildet. Das ehemalige Brauhaus und auch die Tenne angrenzend an das Verwaltergebäude werden in diesem Zusammenhang zu „dienenden“ Gebäuden. Sie unterstützen die öffentliche Nutzung der anderen Bereiche. Am Schloss wird aktuell mit Mitteln aus dem Entschädigungsfonds das Dach saniert, so dass es final eine Innensanierung (mit Umnutzung) inkl. der technischen Gewerke und der "Abdichtung des Kellers" sein wird. Die Tenne kann rückgebaut werden und soll im EG für Seminarzwecke neu erstellt werden. Im OG wird die Tenne als "leere" Hülle für Veranstaltungen etc. zu planen sein. Das Brunnenhaus ist statisch zu ertüchtigen. • Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist Baustein I: Dazu gehört primär die Innensanierung der Gebäude (mit Umnutzung) inkl. der technischen Gewerke und der "Abdichtung des Kellers". Die Tenne kann rückgebaut werden und soll im EG für Seminarzwecke neu erstellt werden. Im OG wird die Tenne als "leere" Hülle für Veranstaltungen etc. zu planen sein. Das Brunnenhaus ist statisch zu ertüchtigen. • Die Sanierung von Denkmälern bedarf einer sehr umsichtigen und detailierten Planung. Statische Fehlstellen und ggf. statisch notwendige Ertüchtigungen sind zwingend im Kontext der architektonischen Raumausstattung wie z.B. Stuck und Wand- / Deckenfassungen zu betrachten. Das erfordert in aller Regel ein auf die architektonische Raumausstattung abgestimmtes Tragwerkskonzept, welche vom Tragwerksplaner nur in sehr enger Zusammenarbeit mit dem Architekten unter Beachtung aller denkmalpflegerischen Belange entwickelt werden kann. Auch die Schnittstellen im Bauablauf sind deutlich komplexer, da eine Sanierung von Deckenbalken oftmals gleichzeitig eine Sicherung von Putz und Stuck erfordern und dies zwingend auf der Baustelle engmaschig zu betreuen ist. Eine getrennte Vergabe von Objektplanung und Tragwerksplanung würde daher den notwendigen Abstimmungsbedarf im Planungsteam und auf der Baustelle erhöhen und birgt das Risiko von deutlich längereren und schwierigeren Abstimmungsprozessen. Aus diesen Gründen wird die Vergabe von Objektplanung und Tragwerksplanung in einer Ausschreibung zusammengefasst. • Zu vergebende Leistungen: Stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit von der Genehmigung der Fördermittel. Objektplanung gem. §34 HOAI 2021: 1. Stufe Leistungsphasen 1 - 4; 2. Stufe Leistungsphasen 5 - 6; 2. Stufe Leistungsphasen 7 - 8; Leistungsphase 9 mit separater Beauftragung; Konzept für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz als Besondere Leistung; Die Auftraggeberin behält sich vor im Bedarfsfall Planungen bei der Ausstattung der Anlage als besondere bzw. zusätzliche Leistungen zu vergeben /// Tragwerksplanung gem. §49 HOAI 2021 (ca. 55% der Objektplanung): 1. Stufe Leistungsphasen 1 - 4; 2. Stufe Leistungsphasen 5 - 6; Ingenieurtechnische Kontrolle als besondere Leistung; Nachweise zum konstruktiven Brandschutz als Besondere Leistung

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