Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kradhelmen Bluetooth für die Einsatzkräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Die Kradhelme Bluetooth werden Teil der der Ausrüstung der Kradfahrer. An die Kradhelme werden besondere Anforderungen gestellt. Daher müssen die Kradhelme die Technische Leistungsbeschreibung (Kapitel B) der Polizei des Lan-des NRW, die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen ist, erfüllen. Aus der Rahmenvereinbarung müssen die Lieferung und die Reparatur bzw. Austausch der Innen- und Außenscheibe der Kradhelme Bluetooth inklusive der zivilen (Farb-) Varianten abgerufen werden können.
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf von ca. 1.200 Kradhelmen Bluetooth besteht. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 1.600 Kradhelmen Bluetooth beziffert.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.