In der Ortsgemeinde Monzingen soll ein neues Feuerwehrhaus errichtet werden. Die Feuerwehr Monzingen benötigt eine Fahrzeughalle mit drei Stellplätze, dabei soll bei der Planung eine mögliche Erweiterung um einen weiteren Stellplatz berücksichtigt werden. Von den Räumlichkeiten für die Feuerwehr Monzingen wird ein Schwarz/Weiß-Bereich benötigt, eine Umkleide für Herren (37 Personen), eine Umkleide Damen (10 Personen), eine Umkleide Jugendfeuerwehr getrennt Damen (9 Personen) und Herren (14 Personen), Duschen getrennt für Damen und Herren, ein Büro für die Wehrführung, ein Technikraum (Versorgung Feuerwehrhaus Monzingen und Fahrzeughalle Hochwasserschutz Kreis), WC-Anlagen für Herren, WC-Anlagen für Damen, ein Schulungsraum/Aufenthaltsraum mit einer Teeküche, ein Putzmittelraum. In dem Gebäudekomplex soll zudem eine Fahrzeughalle, mit 8 Stellplätze für den Hochwasserschutz des Kreis Bad Kreuznach, errichtet werden. Es soll ein Technikraum berücksichtigt werden, der beiden Gebäude(teile) versorgt. Es ist ausdrücklich keine Doppelvorhaltung vorgesehen (eine Heizungsanlage/ Hauptzuleitungen usw. Zwischenzähler zur getrennten Abrechnung Verwaltung/ Kreis vorsehen). Es soll nach Stand der Gebäudeplanung eine 2. Ebene als Lagerfläche und Unterbringung weiterer Technik (u.a. Lüftung) vorgesehen werden. Als weitere Eckdaten der HLS-Planung sind vorzusehen: - Fahrzeughalle Abgasabsauganlagen - Lüftungsanlage(n) Nebenräume - ggf. Zisterne (Regenrückhaltung) - kleine Haushaltsküche Das Gebäude ist bei Einsatzfällen, Schulungen, Übungen besetzt, es wird nicht täglich genutzt, dies ist ebenfalls bei der Planung zu berücksichtigen. Der beigefügte Vorentwurf ist Grundlage für die Planung; die Raumgrößen sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. Planungsgrundlage ist die DIN 14092-1 sowie die einschlägigen Regeln/Vorschriften der Technik. Hinweis: Das Bauvorhaben liegt außerorts, eine Anschließung an die Landesstraße muss realisiert werden. Es liegt noch kein Baurecht vor. Ein maßnahmenbezogenes B-Plan Verfahren ist derzeit laufend (aktuell: Aufstellung des Bebauungsplans "Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr" der OG Monzingen). Das Verfahren der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB ist beendet. Derzeit werden die Unterlagen für die Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des laufenden B-Planverfahrens noch kein verbindlicher Zeitplan zur Erbringung der Planungsleistungen erstellt werden kann, mit Verzögerungen muss gerechnet werden.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 1 - 3 und 8, sowie für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. --- Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 55 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen. --- Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.