Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen aus dem Leistungsbild: - Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen für die Maßnahme: - HuW3037 Gewässersystem Vischelbach Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Diese Ausschreibung umfasst die Wiederherstellung der beschädigten Gewässer 3. Ordnung des Gewässersystems Vischelbach in den Ortsgemeinden Altenahr und Berg. Betroffen ist dabei das komplette Gewässersystem Vischelbach mit seinen Zuläufen Löhrsbach, Kreuzhardter Graben, Gierenbach sowie der Freisheimer Bach mit einer Gesamtlänge von rund 11.500 m. Zudem sind drei Maßnahmen zur nachhaltigen Wiederherstellung der Gewässerinfrastruktur am Vischelbach über eine Gesamtfläche von rund 27.000 m2 enthalten. Übersichtskarten hierzu sind im Anhang zu finden. Das Ingenieurbüro Porz & Partner hat im Auftrag der Verbandsgemeinde Altenahr ein Wiederherstellungskonzept für Gewässer 3. Ordnung erarbeitet. Die an dem o.g. Gewässersystem entstandenen Schäden wurden so erfasst und entsprechende Maßnahmen zu deren Wiederherstellung erarbeitet. Diese Maßnahmen sind in den im Anhang beigefügten Steckbriefen und Übersichtskarten dargestellt. Die dort dargestellten Schäden haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der genaue Umfang der Baumaßnahmen wird im Zuge der Planung festgelegt und ist mit der Verbands- und Ortsgemeinde abzustimmen. In Abhängigkeit von der Zustimmung der Eigentümer der von der Wiederherstellung betroffenen Flurstücke kann sich der Umfang der hier beschriebenen Baumaßnahmen noch ändern. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.