Mit dem Ausbau des Höchstspannungsübertragungsnetzes erfüllt 50Hertz den gesellschaftlichen Auftrag, ein „sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen“ (siehe § 11 Abs. 1 EnWG). Hierfür sind sowohl der Neubau als auch der Ersatzneubau von Leitungen als Freileitung oder Kabel erforderlich. Mit den Projekten M531a und M531b stehen zwei Projekte aus dem Bundesbedarfsplangesetz für den Berliner Raum im Fokus. Diese Leitungen werden höchstwahrscheinlich als Tunnelprojekte umgesetzt. Mit dem Projekt P180 steht ein Projekt aus dem Bundesbedarfsplangesetz für den Berliner Raum im Fokus. Diese Leitung wird höchstwahrscheinlich als Tunnelprojekt umgesetzt.
Mit dem Projekt M531a steht ein Projekt aus dem Bundesbedarfsplangesetz für den Berliner Raum im Fokus. Diese Leitungen werden als Tunnelprojekte umgesetzt. Das Projekt M531a befindet sich innerhalb des Berliner Stadtgebietes und führt von der Stadtgrenze des Stadtbezirks Steglitz-Zehlendorf über ein neues UW im Suchraum Steglitz-Zehlendorf bis zum Umspannwerk im Suchraum Stadtbezirke Mitte/Friedrichshain-Kreuzberg. Die Realisierung soll mittels 380-kV Trasse mit 2 Systemen (Drehstrom, 2 x 3 Kabel) als Erdkabel größtenteils in Tunnelbauweise erfolgen. Die Vorhaben sind im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) 2013, zuletzt geändert am 22.05.2023, als Bestandteil des Vorhabens Nr. 87 „Netzausbau und Verstärkung Berlin“ aufgeführt. Das Projekt ist dort mit “F” gekennzeichnet und wirkt somit als Pilotprojekt für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung gemäß § 2 Abs. 6 BBPlG. Mit Aufnahme in das BBPlG ist die Planrechtfertigung gegeben. Aus Stromart, Spannungsebene, Systemanzahl, Ausführungsart und Stromtragfähigkeit ergibt sich für jedes Projekt die Kabelanzahl: 2 x 3 Kabel . Das Vorhaben ist im Bundesbedarfsplangesetz geführt und wird nach Netzausbaubeschleunigungsgesetz genehmigt. Die Generalplanung umfasst alle Planungsdisziplinen, die erforderlich sind zu Erstellung einer genehmigungsfähigen Planung. Ausgenommen davon sind lediglich die geotechnischen Untersuchungen sowie Planungen als auch die Umweltplanung. Beginn der Bohrkampagne ist voraussichtlich August 2025.
Mit dem Projekt M531b steht ein Projekt aus dem Bundesbedarfsplangesetz für den Berliner Raum im Fokus. Diese Leitungen werden als Tunnelprojekt umgesetzt. Das Projekt M531b befindet sich innerhalb des Berliner Stadtgebietes, beginnt am Umspannwerk Reuter und führt zu einem neuen, noch zu planenden Netzverknüpfungspunkt in Richtung Mitte-Reinickendorf bis zum Zielschacht außerhalb Umspannwerk Malchow. Die Realisierung soll mittels 380-kV Trasse mit 2 Systemen (Drehstrom, 2 x 3 Kabel) als Erdkabel größtenteils in Tunnelbauweise erfolgen. Das Vorhaben ist im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) 2013, zuletzt geändert am 22.05.2023, als Bestandteil des Vorhabens Nr. 87 „Netzausbau und Verstärkung Berlin“ aufgeführt. Das Projekt ist dort mit “F” gekennzeichnet und wirkt somit als Pilotprojekt für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung gemäß § 2 Abs. 6 BBPlG. Mit Aufnahme in das BBPlG ist die Planrechtfertigung gegeben. Aus Stromart, Spannungsebene, Systemanzahl, Ausführungsart und Stromtragfähigkeit ergibt sich für jedes Projekt die Kabelanzahl: 2 x 3 Kabel. Die Generalplanung umfasst alle Planungsdisziplinen, die erforderlich sind zu Erstellung einer genehmigungsfähigen Planung. Ausgenommen davon sind lediglich die geotechnischen Untersuchungen sowie Planungen als auch die Umweltplanung. Beginn der Bohrkampagne ist voraussichtlich Dezember 2025/Januar 2026.
Mit dem Projekt P180 steht ein Projekt aus dem Bundesbedarfsplangesetz für den Berliner Raum im Fokus. Diese Leitung wird höchstwahrscheinlich als Tunnelprojekt umgesetzt. Das Projekt P180: 380-kV Ersatzneubau Teufelsbruch - Reuter fungiert als Ersatzneubau der zwei existierenden 3-phasigen Drehstromkabelsysteme zwischen den Umspannwerken Teufelsbruch und Reuter und hat eine Länge je nach Trassenvariante von ca. 6 bis 7 km. Das Vorhaben ist im Bundesbedarfsplangesetz 2013, zuletzt geändert am 22.05.2023, als Bestandteil des Vorhabens Nr. 87 „Netzausbau und Verstärkung Berlin“ aufgeführt. Reuter – Teufelsbruch ist dort mit “F” gekennzeichnet als Pilotprojekt für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung gemäß § Abs. 6 BBPlG. Mit Aufnahme in das BBPlG ist die Planrechtfertigung gegeben. Aus Stromart, Spannungsebene, Systemanzahl, Ausführungsart und Stromtragfähigkeit ergibt sich die Kabelanzahl: 2 x 3 Kabel. Die bestehende 380-kV-Leitung ist bis zur Inbetriebnahme der Erdkabeltrasse in Tunnelbauweise weiter zu betreiben Die Generalplanung umfasst alle Planungsdisziplinen, die erforderlich sind zu Erstellung einer genehmigungsfähigen Planung. Ausgenommen davon sind lediglich die geotechnischen Untersuchungen sowie Planungen, als auch die Umweltplanung. Beginn der Bohrkampagne ist voraussichtlich August 2025.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.