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Projekt-ID: #3025 VOB/A Abbruch

Abbruch Grundschule Dernau mit Sporthalle

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works
14.03.25 Frist

Projektbeschreibung

Die Grundschule Dernau befindet sich an der Römerstraße 22 in 53507 Dernau. Die Gebäude der Grundschule Dernau bestehen aus einem dreigeschossigen Schulgebäude mit Verwaltungstrakt (11.700 m3 BRIm Rahmen des Starkregenereignisses (Flutkatastrophe) vom 14./15. Juli 2021 kam es zu weitläufigen Überschwemmungen. Die Grundschule Dernau wurde überflutet und stark beschädigt. Das Wasser hat alle Räume im Unter- und im Erdgeschoss sowie Teilbereiche im Obergeschoss geflutet, die gesamte Einrichtung und die technische Ausstattung zerstört und mit kontaminiertem Schlamm und Unrat verschmutzt. Daraufhin wurden die Boden- und Wandaufbauten im Untergeschoss und im Erdgeschoss bis auf eine Höhe von ungefähr 2 m größtenteils abgebrochen und größtenteils in den Rohbauzustand versetzt. Weiterhin wurden die Heizungsanlage und Elektrounterverteilung im UG größtenteils entfernt. Reste der alten Materialien befinden sich jedoch noch in den Gebäudeteilen, durch den AG werden noch Fensteranlagen mit Buntglas während der Entkernung ausgebaut. Die beschriebenen Leistungen beinhalten den Ausbau von Gefahrstoffen sowie technische umfangreiche Schutzmaßnahmen zur Rückhaltung von Stäuben und den Totalabbruch inkl. Verfüllung der Baugruben.I) und einer angegliederten Turnhalle (3.615 m3 BRI). Bei den Schadstoffsanierungsarbeiten im Vorfeld der Abbrüche handelt es sich um umfangreiche Schadstoffentsorgungsarbeiten mit hohen Anforderungen an den Arbeitsschutz und die Durchführungsqualität. Die Durchführung der Schadstoffsanierungsarbeiten an den KMF- und asbesthaltigen Produkten inkl. Erstellung des technischen Sanierungsschutzes erfolgt unter Beachtung der Gefahrstoffverordnung, der TRGS 519 "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" sowie den geltenden Regeln des Bauordnungsrechtes, des Arbeitsschutzrechtes, des Immissionsschutzrechtes und des Abfallrechtes. Entsprechende Vorschriften sind zu beachten und einzuhalten. Für einen schnellen, zeitsparenden Ablauf sind parallele und überlappend getackte Ausführungen erforderlich. Die Ausführung dieser Asbestarbeiten kann nur durch ein nach § 8 Abs. 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zugelassener Betriebe zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form erfolgen. Die Entkernungs-, Sanierungs- und Rückbauarbeiten sind gemäß den Vorgaben und in enger Abstimmung mit dem AG sowie der Bauleitung durchzuführen. Die Dauer der Gesamtmaßnahme ist mit 16 Kalenderwochen angesetzt. Gemäß VOB/B §5 (2) hat der Auftragnehmer innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen. Die Aufforderug ist gleichzusetzen mit dem Zuschlagsschreiben.

Lose

1 Los

Hauptmassen: - Betonstahl 46 m2 schneiden / sägen - Stahlspundwände 704 m2 liefern und einbringen - Rückbau Turnhalle ca. 6.000 m3 - Rückbau Schulgebäude ca. 7.700 m3 - Rückbau Verwaltungsgebäude ca. 2.200 m3 - Entsorgung von ca. 4.300 Tonnen Abfall nicht gefährlich AVV170101 EBV 2023 - Füllmaterial: ca. 7.890 Tonnen anliefern und einbauen

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