Die Stadt Bornheim beabsichtigt die Planungsleistungen der Objektplanung für die Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2021 für das Projekt "Verlegung der L 190 im Osten der Ortschaft Bornheim-Sechtem" zu vergeben.
Die Leistungen beinhalten: - die Grundleistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 5, 6, 7 (teilweise) sowie 8 und 9, zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen) Es ist eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen beabsichtigt, wobei zu-nächst die Stufe I mit den LP 5 HOAI Objektplanung für Verkehrsanlagen beauftragt wer-den sollen. In Abhängigkeit der weiteren Projektentwicklung ist es beabsichtigt in Abstimmung mit der Förderstelle und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW in der Stufe II die Leistungen der LP 6 und LP 7 und in der Stufe III die Leistungen der LP 8 und LP 9 zu beauftragen. Ein Zeithonorar ist als Bedarfsposition vorgesehen. Die Stadt Bornheim plant am östlichen Rand der Ortschaft Sechtem die Erschließung neuer Wohnbauflächen. Um geeignete Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnbaufläche im Osten der Ortslage schaffen zu können, muss die Landesstraße (L) Nr. 190, die gegenwärtig am östlichen Ortsrand von Sechtem als weitgehend anbaufreie Hauptverkehrsstraße verläuft, in eine Ortsumgehung von Sechtem umgewandelt und weiter nach Osten an den Rand der geplanten Bebauung verlegt werden.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.