Anlass für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens durch die Stadt Heilbronn ist der geplante Neubau einer dreizügigen Ganztags-Grundschule. Auf dem Planungsgebiet südlich der Karlstraße befindet sich der Schulcampus. Um die bestmögliche architektonische, städtebauliche, freiräumliche und wirtschaftliche sowie energetische Lösung für die Entwicklung des Schulstandorts zu erreichen, hat sich der Stadtrat für die Durchführung eines hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes mit Ideenteil entschieden. Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Beiträge des Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar): Städtebauliches Konzept Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts Gebäudekonzept: Nutzungskonzept und Funktionalität Freianlagenkonzept: Nutzungskonzept, Qualität und Funktionalität Wirtschaftlichkeit Nachhaltigkeit Baukonstruktion und Materialität Der Auslober wird bei Umsetzung des Projekts unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen (mindestens Ausarbeitung der Leistungsphasen 1 bis 5 § 34 HOAI / Gebäudeplanung und mindestens Ausarbeitung der Leistungsphasen 1 bis 5 § 39 HOAI / Freianlagenplanung) beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 6 bis 8 ebenfalls zu beauftragen. Dazu werden alle Preisträger des Wettbewerbs zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert. Im Falle der Realisierung des freiraumplanerischen Ideenteils kann der Auftrag an den ausgewählten Bieter dahingehend erweitert werden oder es wird diesbezüglich ein Verhandlungsgespräch ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern geführt. Eine stufen- und abschnittsweise Beauftragung ist vorgesehen. Die Erbringung der Leistungen der Objektplanung Hochbau und der Objektplanung Freianlagenplanung soll auf Grundlage gesonderter Verträge erfolgen. Die Entscheidung über weitere Planungsschritte obliegt im Ergebnis dem Stadtrat. Folgende Nachweise zur Eignung sind gemäß § 75 VgV zur Verhandlung auf Anforderung vorzulegen: Nachweis Berufshaftpflicht
Bereits in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt 2019/2020 wurde auf der Grundlage der Bevölkerungsentwicklung ein steigender Bedarf an Grundschulplätzen in der Innenstadt von Heilbronn ausgemacht. Die aktuelle Entwicklung der Zuwanderung und der Zuzüge führt zu einer Beschleunigung des Engpasses. Es müssen dringend neue Schulräume geschaffen werden. Deshalb soll in der Heilbronner Innenstadt eine neue dreizügige Ganztags-Grundschule entstehen, die einerseits die bestehenden Innenstadtgrundschulen entlastet, andererseits die Anzahl der Grundschulplätze bedarfsgerecht erweitert. Bereits im laufenden Schuljahr besteht ein Überhang von rd. 40 Grundschulplätzen, die mittels Interimslösungen in den bestehenden Grundschulen aufgefangen werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Mai 2024 dem geplanten Raumprogramm und Flächenlayout der dreizügigen Ganztagsgrundschule einstimmig zugestimmt. Das neue Gebäude soll vier Lernhäuser für die jeweiligen Jahrgangsstufen sowie einen Verwaltungsbereich und einen frei nutzbaren Bereich aufweisen. Zudem ist eine multifunktionale Aula im Neubau geplant, die zukünftig auch den anderen Schulen auf dem Campus zur Verfügung stehen wird. Um die bestmögliche architektonische, städtebauliche, freiräumliche und wirtschaftliche sowie energetische Lösung für die Entwicklung des Schulstandorts zu erreichen, hat sich der Stadtrat für die Durchführung eines hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes mit Ideenteil entschieden.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.