Ziel dieses Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über eine Software für das Travelmanagement des Bundes (TMS). Die zu erbringenden Leistungen umfassen: ● Befristete Überlassung / Bereitstellung von Standardsoftware, die an die Anforderungen der Bundesverwaltung angepasst ist, ● Leistungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft, ● Systemserviceleistungen (Störungsbeseitigung, Lieferung neuer Programmstände, Wartung / Support), ● Dienstleistungen (Roll-Out-Unterstützung, Schulung und Wissensmanagement, Beratung) ● Programmierleistungen zur Anpassung der Software Die Gesamtleistung bildet ein Los. Hinweis zum Teilnahmewettbewerb: Die Angabe der "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" in der Bekanntmachung (Ziffer 5.1.9 am Ende bzw. e-Forms Feld BT-50) erfolgt aus rein technischen Gründen und ist inhaltlich falsch. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmeanträge einer Prüfung und Wertung unterzogen. Nach der formalen Prüfung des Teilnahmeantrags gem. §§ 56 ff. VgV wird geprüft, ob ein Bewerber die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzt und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB, im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland oder aus sonstigen Gründen ausgeschlossen werden muss. Zur Angebotsabgabe werden die geeigneten Bewerber aufgefordert, die nicht ausgeschlossen wurden.
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein Gesamtschätzwert in Höhe von 49.000.000,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von 8 Jahren, ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht. Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.