Hinweis: Die Leistung findet in den Untersuchungsjahren 2027 (Los 1) und 2029 (Los 2) statt! 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Erfassung und Dokumentation der aktuellen Vorkommen des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) in ausgewählten, potenziell geeigneten Gewässersystemen. Die Kartierung soll einen belastbaren Überblick über das aktuelle Vorkommen der Art liefern und als Grundlage für naturschutzfachliche Bewertungen, Maßnahmenplanung sowie als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes (EHZ) gemäß FFH-Richtlinie im Rahmen der FFH-Berichtspflicht dienen. Aufgrund der schweren Nachweisbarkeit der Art sind die landesweiten FFH-Monitoringstichprobestellen für den Schlammpeitzger in Sachsen-Anhalt bezüglich der Aussagekraft und Einschätzung des EHZ nicht ausreichend. Eine detailliertere Erfassung des Schlammpeitzgers in Gebieten in denen sich FFH-Monitoringstichprobenstellen für die Art befinden soll aufgrund dessen durchgeführt werden. 2 Lose Die Vergabe erfolgt in 2 Losen, und zwar: - Los 1 umfasst die Erfassung und Dokumentation der aktuellen Vorkommen des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) in ausgewählten, potenziell geeigneten Gewässersystemen im Norden von Sachsen-Anhalt, im Altmarkkreis Salzwedel und Stendal. - Los 2 umfasst die Erfassung und Dokumentation der aktuellen Vorkommen des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) in ausgewählten, potenziell geeigneten Gewässersystemen im Westen von Sachsen-Anhalt, im Landkreis Börde. 3 Los 1 Bestandskartierung des Schlammpeitzgers 2027 3.1 Untersuchungsgebiet Das für die Bestandserfassung des Schlammpeitzgers vorgesehene Untersuchungsgebiet befindet sich im Norden von Sachsen-Anhalt, im Altmarkkreis Salzwedel und Stendal. Des Untersuchungsgebiet umfasst die in Anlage 1.2.1, Tab. 1 aufgeführten Gewässer innerhalb der Rasterfelder. Anlage 1.1, Abb.1 und Abb.3 zeigt die Lage im Land. 4 Los 2 Bestandskartierung des Schlammpeitzgers 2029 4.1 Untersuchungsgebiet Das für die Bestandserfassung des Schlammpeitzgers vorgesehene Untersuchungsgebiet befindet sich im Westen von Sachsen-Anhalt, im Landkreis Börde. Des Untersuchungsgebiet umfasst die in Anlage 1.2.1, Tab. 2 aufgeführten Gewässer innerhalb der Rasterfelder. Anlage 1.1, Abb.2 und Abb.4 zeigt die Lage im Land.
3.1 Untersuchungsgebiet Das für die Bestandserfassung des Schlammpeitzgers vorgesehene Untersuchungsgebiet befindet sich im Norden von Sachsen-Anhalt, im Altmarkkreis Salzwedel und Stendal. Des Untersuchungsgebiet umfasst die in Anlage 1.2.1, Tab. 1 aufgeführten Gewässer innerhalb der Rasterfelder. Anlage 1.1, Abb.1 und Abb.3 zeigt die Lage im Land. 3.2 Leistungsumfang - Allgemeine Methodik, zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für FFH-Fischarten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (RANA 2010). Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, vgl. Sachteleben & Behrens 2010 sowie Schnitter et al. 2006 - Anlage 1.4.1), das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010). Dies soll für die Gesamtbewertung von drei Untersuchungsgebieten angewendet werden in denen die FFH-Monitoringstichprobenstellen für den Schlammpeitzger liegen. Die Erfassung der Art richtet sich nach der Methodik zur Verbreitungskartierung von KRAPPE 2009. Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 3.3 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2027 durchzuführen. 3.3 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten Der AN holt die für die Befischung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Fischereiberechtigten selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Die Befischung der Probestrecken ist auf den Schlammpeitzger ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. An den einzelnen Probestellen ist folgender Mindestaufwand zu erbringen: Jeder Probestrecke besteht aus 4 Teilstrecken je 50 m (1 Probstrecke=200 m), Probefläche 100 m²/ Teilstrecke, Anodenkontakte 50 Dips, Befischungszeit 15 (bis 30) Minuten pro Teilstrecke. Ab einer Individuenzahl von 100 Tieren der Zielart dürfen diese Mindestvorgaben unterschritten werden. Die Befischungen erfolgen je nach Bedingungen watend oder vom Boot aus. Gemäß den Elektrofischerei-Sicherheitsvorkehrungen ist zwingend zu beachten und zu kalkulieren, dass die Elektrofischerei mit mindestens zwei Erfassern durchgeführt werden muss. Ein Verstoß für zum Ausschluss vom Verfahren. In Ausnahmefällen ist es auch möglich vom Ufer aus zu fischen (z.B. kleine Gräben mit großer Sedimentdicke) oder Wat- und Bootsfischerei zu kombinieren (z.B. Grabenstrecken mit großer Tiefenvarianz). In kleineren Fließgewässern (bis 5 m Breite) ist es sinnvoll die gesamte Fläche zu befischen, während es in Stand- und größeren Fließgewässern notwendig ist, sich auf einen Uferstreifen zu beschränken. Während der Befischung gefangene Schlammpeitzger werden zurückbehalten und nach anschließender Vermessung zurückgesetzt. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen.
4.1 Untersuchungsgebiet Das für die Bestandserfassung des Schlammpeitzgers vorgesehene Untersuchungsgebiet befindet sich im Westen von Sachsen-Anhalt, im Landkreis Börde. Des Untersuchungsgebiet umfasst die in Anlage 1.2.1, Tab. 2 aufgeführten Gewässer innerhalb der Rasterfelder. Anlage 1.1, Abb.2 und Abb.4 zeigt die Lage im Land. 4.2 Leistungsumfang - Allgemeine Methodik, zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für FFH-Fischarten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (RANA 2010). Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, vgl. Sachteleben & Behrens 2010 sowie Schnitter et al. 2006 - Anlage 1.4.1), das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010). Dies soll für die Gesamtbewertung von drei Untersuchungsgebieten angewendet werden in denen die FFH-Monitoringstichprobenstellen für den Schlammpeitzger liegen. Die Erfassung der Art richtet sich nach der Methodik zur Verbreitungskartierung von KRAPPE 2009. Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 4.3 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2029 durchzuführen. 4.3 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten Der AN holt die für die Befischung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Fischereiberechtigten selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Die Befischung der Probestrecken ist auf den Schlammpeitzger ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. An den einzelnen Probestellen ist folgender Mindestaufwand zu erbringen: Jeder Probestrecke besteht aus 4 Teilstrecken je 50 m (1 Probstrecke=200 m), Probefläche 100 m²/ Teilstrecke, Anodenkontakte 50 Dips, Befischungszeit 15 (bis 30) Minuten pro Teilstrecke. Ab einer Individuenzahl von 100 Tieren der Zielart dürfen diese Mindestvorgaben unterschritten werden. Die Befischungen erfolgen je nach Bedingungen watend oder vom Boot aus. Gemäß den Elektrofischerei-Sicherheitsvorkehrungen ist zwingend zu beachten und zu kalkulieren, dass die Elektrofischerei mit mindestens zwei Erfassern durchgeführt werden muss. Ein Verstoß für zum Ausschluss vom Verfahren. In Ausnahmefällen ist es auch möglich vom Ufer aus zu fischen (z.B. kleine Gräben mit großer Sedimentdicke) oder Wat- und Bootsfischerei zu kombinieren (z.B. Grabenstrecken mit großer Tiefenvarianz). In kleineren Fließgewässern (bis 5 m Breite) ist es sinnvoll die gesamte Fläche zu befischen, während es in Stand- und größeren Fließgewässern notwendig ist, sich auf einen Uferstreifen zu beschränken. Während der Befischung gefangene Schlammpeitzger werden zurückbehalten und nach anschließender Vermessung zurückgesetzt. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
00_Hinweisblatt zu den Vergabeverfahren.docx
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01_Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.docx
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02_ Leistungsbeschreibung_Bestandskartierung_Schlammpeitzger.docx
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03_Angebotsschreiben.docx
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03_Preisblatt_Bestandskartierung_Schlammpeitzger_2027_2029.pdf
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03_Preisblatt_Bestandskartierung_Schlammpeitzger_2027_2029.xlsx
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05_Bewerbungsbedingungen_Europa.pdf
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06_Allgemeine Vertragsbedingungen.pdf
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07_Datenschutzinformation.pdf
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08_Eigenerklärungen zur Eignung.docx
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09_Erklärung Bietergemeinschaft.docx
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10_Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz_UVgO_VgV.pdf
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11_Liste_Nachunternehmer.docx
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12_Eigenerklärung der Nachunternehmer.pdf
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13.1_Referenzliste_Zuschlagskriterium.pdf
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13.1_Referenzliste_Zuschlagskriterium.xlsx
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13_Erlaeuterungen_Zuschlagskriterien_Schlammpeitzger.docx
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_Hinweise von der e-Vergabe.txt
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.