Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) ist für die Entwicklung und den Betrieb des EfA-Onlinedienstes Führerschein verantwortlich. Für die Beantragung von Führerscheinen über den Onlinedienst-Führerschein wird von den Antragsstellenden ein biometrisches Lichtbild und eine Unterschrift verlangt. Hierzu wurde bislang eine externe Komponente in die insgesamt zehn Antragsstrecken des Onlinedienstes integriert, über die ein biometrisches Bild und eine Unterschrift als Datei hochgeladen werden können. Alternativ besteht für die Unterschrift die Möglichkeit zur Eingabe mit Hilfe eines Stiftes oder Ähnlichem. Für die Erfassung steht derzeit eine begrenzte Zahl an Bearbeitungsoptionen bereit, z. B. um die hochgeladenen Dateien zu prüfen. Nach Erfassung werden Bild und Unterschrift auf die Eignung zur späteren Verwendung zur Ausstellung von Führerscheinen hin überprüft und nur solche akzeptiert, für die eine Eignung festgestellt wurde. In den Fällen der Nicht-Eignung erfolgt eine Fehlermeldung. Die Komponenten werden neu ausgeschrieben, um den Leistungsumfang gegenüber der aktuell im Einsatz befindlichen Komponente zu erweitern. Die vorliegende Ausschreibung enthält zwei Lose: eines für einen Dienst zur Erfassung und Bearbeitung von biometrischen Bildern (Los 1) und eines für die Erfassung und Bearbeitung von Unterschrift (Los 2). Die neuen Komponenten sollen zudem so gestaltet sein, dass sie auf Wunsch des Auftraggebers auch in andere Onlinedienste integriert werden können, in denen ebenfalls ein biometrisches Bild und/oder eine Unterschrift benötigt wird
Ziel des Vorhabens ist es, die Erfassung, Überprüfung und Bearbeitung von biometrischen Lichtbildern in Onlinediensten zu gewährleisten. Hierbei sollen Bearbeitungs- und Prüfoptionen realisiert werden, um die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und den Erfassungsprozess verlässlich und sicher zu gestalten. Übermittelte Bilder, die nicht den geltenden Standards entsprechen und dennoch von Antragstellenden übermittelt werden, führen bei der weiteren Bearbeitung der Anträge zu erheblichem Mehraufwand, da die entsprechenden Bilder nachgefordert werden müssen. Andererseits führt eine Ablehnung von erfassten Bildern bei den Antragsstellenden zu Frustration, da dies ein Vorankommen im Antragsprozess verhindert. Eine weitere Herausforderung stellen insbesondere bei den biometrischen Bildern Täuschungsversuche dar, bei denen verfälschte oder zu anderen Personen gehörende Bilder bereitgestellt werden. Daher ist entscheidend, dass die eingesetzte Komponente den Antragsstellenden bestmöglich bei der Erfassung assistiert und andererseits verlässliche Sicherheits- und Prüfmechanismen angewendet werden, welche die Übermittlung von verfälschten Bildern in mangelhafter Qualität unterbindet.
Ziel des Vorhabens ist es, die Erfassung, Überprüfung und Bearbeitung von Unterschriften in Onlinediensten zu gewährleisten. Hierbei sollen Bearbeitungs- und Prüfoptionen realisiert werden, um die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und den Erfassungsprozess verlässlich und sicher zu gestalten. Übermittelte Unterschriften, die nicht den geltenden Standards entsprechen und dennoch von Antragstellenden übermittelt werden, führen bei der weiteren Bearbeitung der Anträge zu erheblichem Mehraufwand, da die entsprechenden Unterschriften nachgefordert werden müssen. Andererseits führt eine Ablehnung von erfassten Bildern und Unterschriften bei den Antragsstellenden zu Frustration, da dies ein Vorankommen im Antragsprozess verhindert. Daher ist entscheidend, dass die eingesetzte Komponente den Antragsstellenden bestmöglich bei der Erfassung assistiert und andererseits verlässliche Sicherheits- und Prüfmechanismen angewendet werden, welche die Übermittlung von Unterschriften in mangelhafter Qualität unterbinden.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.