Zur rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung im Ostlandkreis beabsichtigt der Main-Kinzig-Kreis (MKK, vertreten durch das Gefahrenabwehrzentrum, Barbarossastraße 16-24, in 63571 Gelnhausen) eine Rettungswache in der Gemeinde Sinntal, Ortsteil Mottgers errichten zu lassen. Hierfür steht ein bebaubares Grundstück auf den noch zu vereinigenden Flurstücken 70 und 70/1 (Flur 15) an der Landesstraße 2304 zur Verfügung. Das Baugrundstück hat insgesamt eine Größe von zirka 1500qm. Vorgesehen ist die Errichtung eines eingeschossigen Baukörpers als Rettungswache mit 2 Einstellplätzen für Rettungswagen (RTW). Neben den funktionalen Räumen für Desinfektion und Hygiene sind Büro und Aufenthaltsbereiche sowie Ruheräume für sechs Personen zu planen. Der Betrieb der Rettungswache ist 24/7/365 vorgesehen. Die Raumanforderungen, die sich aus der DIN 13049 für Rettungswachen ergeben, sind in der Planung zu berücksichtigen und mit dem Bauherrn abzustimmen. In der Außen- und Freiflächenplanung sind mindestens 6 PKW-Stellplätze für das Rettungsdienstpersonal nachzuweisen. Neben den geltenden baurechtlichen Anforderungen sind die arbeitsstättenrechtlichen Vorschriften schon in der Bauentwurfsphase zu berücksichtigen und ggf. mit den zuständigen Stellen zu klären. Planungsziel ist eine funktionale Rettungswache mit günstigen Wegebeziehungen innerhalb des Gebäudes. Darauf ist bei der Anordnung der Räume zu achten. Zur weiteren Projektbeschreibung siehe auch Anlagen 1 (Planauszug, Fotos) und 2 (Muster/Vergleichsobjekt). Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistung der Technischen Ausrüstung, Leis-tungsphasen 1-9, gemäß § 55 HOAI. Die Leistungen orientieren sich an den Grundleistungen im Leistungsbild der Technischen Ausrüstung „Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) Grundleistungen im Leistungsbild Technische Aus-rüstung, Besondere Leistungen, Objektliste“ der HOAI 2021. Ein Auszug aus der HOAI ist diesen Bewerbungsbedingungen als Anlage 3 beigefügt. Das Leistungsbild des Planers (Grundleistungen) ist jedoch auf folgenden Gebieten mit einem geringeren Aufwand zu bewerten als üblich: - Das Raumprogramm und Mindestanforderungen an die Größe von Räumen sind durch die an-zuwendende Norm DIN 13049 bereits definiert. - Für die Bauaufgabe existiert ein Muster, welches als Planungsgrundlage ggf. nur noch an das vorhandene Baugrundstück anzupassen ist (Vergleiche Anlagen 1 und 2). Allgemeine Informationen: - Es muss für das Bauvorhaben kein Brandschutznachweis erstellt werden. Diese Vorlage wird vom Bauherrn gefertigt und übergeben.
Zur rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung im Ostlandkreis beabsichtigt der Main-Kinzig-Kreis (MKK, vertreten durch das Gefahrenabwehrzentrum, Barbarossastraße 16-24, in 63571 Gelnhausen) eine Rettungswache in der Gemeinde Sinntal, Ortsteil Mottgers errichten zu lassen. Hierfür steht ein bebaubares Grundstück auf den noch zu vereinigenden Flurstücken 70 und 70/1 (Flur 15) an der Landesstraße 2304 zur Verfügung. Das Baugrundstück hat insgesamt eine Größe von zirka 1500qm. Vorgesehen ist die Errichtung eines eingeschossigen Baukörpers als Rettungswache mit 2 Einstellplätzen für Rettungswagen (RTW). Neben den funktionalen Räumen für Desinfektion und Hygiene sind Büro und Aufenthaltsbereiche sowie Ruheräume für sechs Personen zu planen. Der Betrieb der Rettungswache ist 24/7/365 vorgesehen. Die Raumanforderungen, die sich aus der DIN 13049 für Rettungswachen ergeben, sind in der Planung zu berücksichtigen und mit dem Bauherrn abzustimmen. In der Außen- und Freiflächenplanung sind mindestens 6 PKW-Stellplätze für das Rettungsdienstpersonal nachzuweisen. Neben den geltenden baurechtlichen Anforderungen sind die arbeitsstättenrechtlichen Vorschriften schon in der Bauentwurfsphase zu berücksichtigen und ggf. mit den zuständigen Stellen zu klären. Planungsziel ist eine funktionale Rettungswache mit günstigen Wegebeziehungen innerhalb des Gebäudes. Darauf ist bei der Anordnung der Räume zu achten. Zur weiteren Projektbeschreibung siehe auch Anlagen 1 (Planauszug, Fotos) und 2 (Muster/Vergleichsobjekt). Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistung der Technischen Ausrüstung, Leis-tungsphasen 1-9, gemäß § 55 HOAI. Die Leistungen orientieren sich an den Grundleistungen im Leistungsbild der Technischen Ausrüstung „Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) Grundleistungen im Leistungsbild Technische Aus-rüstung, Besondere Leistungen, Objektliste“ der HOAI 2021. Ein Auszug aus der HOAI ist diesen Bewerbungsbedingungen als Anlage 3 beigefügt. Das Leistungsbild des Planers (Grundleistungen) ist jedoch auf folgenden Gebieten mit einem geringeren Aufwand zu bewerten als üblich: - Das Raumprogramm und Mindestanforderungen an die Größe von Räumen sind durch die an-zuwendende Norm DIN 13049 bereits definiert. - Für die Bauaufgabe existiert ein Muster, welches als Planungsgrundlage ggf. nur noch an das vorhandene Baugrundstück anzupassen ist (Vergleiche Anlagen 1 und 2). Allgemeine Informationen: - Es muss für das Bauvorhaben kein Brandschutznachweis erstellt werden. Diese Vorlage wird vom Bauherrn gefertigt und übergeben.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.