Winterdienst und Straßen- und Wegereinigung
Winterdienst Saison: Jeweils vom 01. November, frühestens jedoch mit dem ersten Schneefall bzw. Überfrieren und endet zum Ablauf des 31. März des Folgejahres, spätestens jedoch mit dem letzten Schneefall bzw. Überfrieren. Flächenangaben Straßenflächen, Gehwege, Treppen/Podeste, Besucher- und Behindertenparkplätze: ca. 3392,00 m² Der verkehrssichere Zustand innerhalb der Wintersaison muss hierbei ausreichend und zu jeder Zeit zur Absicherung der polizeilichen Aufgaben der Polizeibehörde gegeben sein. Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit hat der Auftragnehmer eine 24/7 Anrufbereitschaft sicher zu stellen. Straßenreinigung Saison: 01.04. bis 31.10. (7 Monate) Straßenflächen, Gehwege, Treppen/Podeste, Besucher- und Behindertenparkplätze: ca. 3.392,00 m² Reinigungsturnus: 14-tägig Für den Bereich der Polizeidirektion Leipzig gelten die Anforderungen zur Umsetzung des Sächsischen Gesetzes zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG). Ein unbegleitetes Betreten der Dienstgeländes, ist nur nach Abschluss der polizeilichen Zuverlässigkeits-überprüfung möglich.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.