Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los zur schrittweisen Neuausstattung der Pflegebetten, Nachtschränke und Matratzen des Universitätsklinikums Münster sowie seiner Tochtergesellschaft UKM Marienhospital Steinfurt GmbH
Die angebotenen Pflegebetten und Matratzen müssen den gesetzlichen Vorschriften, anerkannten Regeln der Technik in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Dazu gehören insbesondere: - EU-Richtlinien 93/42/EWG und/oder der EU Verordnung 2017/745 - Normenreihe DIN EN 60601/80601 - Normen zur Schwerentflammbarkeit ISO 12952 / EN 597-1&2 / BS 7175 Für medizinisch elektrische Geräte gilt: - Die Geräte müssen sicher arbeiten innerhalb der folgenden Toleranzbereiche - Statisch plusminus 1 %, dynamisch plusminus 10 % der Netzspannung. - Statisch plusminus 4 %, dynamisch plusminus 10 % der Netzfrequenz. - Die Geräte sind für eine Nennspannung von 230 V, 50 Hz auszulegen. - Nach Spannungseinbrüchen, Kurzunterbrechungen und Spannungsausfällen müssen die Geräte den Betrieb mit den ursprünglich eingestellten Werten automatisch fortsetzen. - Die Geräte dürfen durch Überspannungen oder Netzrückwirkungen nicht gestört werden oder ausfallen. Die Geräte dürfen durch Stromausfall keinen Schaden nehmen. Die Verfügbarkeit von Ersatz-und Verschleißteilen muss für mindestens 10 Jahre ab der letzten Lieferung der Geräte sichergestellt sein. Zum geschuldeten Leistungsumfang des AN gehört die Lieferung, Einrichtung, Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme und Einweisung der angebotenen Pflegebetten und Nachtschränke (Los 1) und/oder Matratzen (Los 2). Die Leistungen des AN sind während des laufenden Klinikbetriebes auszuführen. Trotz der Einbringung der Geräte muss der Klinikbetrieb weiterhin allen erforderlichen hygienischen Anforderungen entsprechen, um gesundheitliche Schäden für alle Beteiligten abzuwenden. Hierzu ist die Einhaltung von hygienischen Schutzmaßnahmen erforderlich. Davon sind nicht nur die besonders schutzbedürftigen Bereiche (OP, Labore, Reinräume etc.), sondern teilweise auch allgemeine Bereiche mit Patientenkontakt (z. B. Treppenhäuser, Flure etc.) betroffen. Die Entsorgung des gesamten Verpackungsmaterials und Abfalls der angebotenen Waren obliegt dem AN. Sofern dies in Einzelfällen nicht erfolgt, wird dies auf Kosten des jeweiligen AN durch den AG gesondert durchgeführt.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.pdf
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512 EU 04-2016 - Vertragsbedingungen des Landes NRW.pdf
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511 EU 02-2024 - Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW.pdf
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522 EU 06-2022 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz EU.docx
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LB_Teil_B.xlsx
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521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende.docx
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534b EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe Haftung.docx
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534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe.docx
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324 EU 02-2024 - Angebotsschreiben.rtf
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533b EU 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer.docx
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533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe.docx
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531 EU 10-2023 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung.docx
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524 EU - Eigenerklaerung Subvention.docx
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523_eu-eigenerklaerung_sanktionen_aktualisiert_0_1.docx
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523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docx
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LB_Teil_A.pdf
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LB_Teil_B_Neu_Neu.xlsx
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LB_Teil_A_Neu.docx
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.