Die Stadt Bielefeld beabsichtigt, den Luttergrünzug zwischen der Teutoburger Straße und dem Stauteich 1 aufzuwerten. Zentrale Maßnahme ist die Schaffung eines neuen oberirdischen Gewässers auf einer Länge von rd. 1.450 m durch eine teilweise Offenlegung des unterirdisch verlaufenden Fließgewässers Weser-Lutter (Projektbezeichnung: Teiloffenlegung der Weser- Lutter, Bauabschnitt III). Der Bauabschnitt III ist die konsequente Fortführung der bereits erfolgreich umgesetzten Lutteroffenlegung im Park der Menschenrechte (Bauabschnitt I, Fertigstellung 2004) und in der Ravensberger Straße (Bauabschnitt II, Fertigstellung 2022). Die geplante Offenlegung des Gewässers im Luttergrünzug bildet den Lückenschluss zwischen der Offenlegung in der Ravensberger Straße und dem natürlichen Wasserlauf unterhalb des Stauteiches 1. Die Planung hat zum Ziel, die Lutter als urban geprägtes Gewässer unter Berücksichtigung der Klimaanpassung und Biotopentwicklung für die Bevölkerung erlebbar zu machen sowie mit dem neuen Wasserlauf eine größtmögliche Annäherung an das Leitbild eines Gewässers zu erreichen. Durch die Schaffung eines offenen Fließgewässers im Luttergrünzug wird dessen Aufenthaltsqualität signifikant und nachhaltig aufgewertet. Fließendes Wasser in Kombination mit einer leichten Zugänglichkeit wird neue Erlebnis- und Verweilorte schaffen. Das Wegesystem im Luttergrünzug soll entsprechend der neuen Gewässertrasse angepasst und mit einheitlichen Ausstattungselementen versehen werden. Detaillierte weiterführende Beschreibung ist dem Dokument "Information zum Leistungsgegenstand" zu entnehmen.
Teiloffenlegung der Weser-Lutter 3. BA Objektplanungen Freianlagen und Ingenieurbauwerke LPH 1 - 9 und weitere Besondere Leistungen
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.