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Projekt-ID: #28250 II 24

ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Dietramszell (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

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13.02.26 Frist

Projektbeschreibung

Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung. ==================================================================================================================================================== Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung. Im Rahmen des ursprünglichen Vergabeverfahrens war vorgesehen, dass Angebote ausschließlich für die Einzellose 1 - 5 abgegeben werden können. Um den Wettbewerb zu fördern und die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens sicherzustellen, hat der Konzessionsgeber beschlossen, die Vergabeunterlagen dahingehend anzupassen, dass künftig auch die Abgabe eines Gesamtangebots über die Einzellose 1 bis 5 zulässig ist. Bewerber, die sich auf Grundlage dieser Bekanntmachung an der Ausschreibung beteiligen wollen, können sich daher auf die Abgabe eines Gesamtangebots (nicht aber auf Einzellose) bewerben. Bieter, die bislang bereits am Verfahren beteiligt sind, können sich hingegen weiterhin auch auf Einzellose bewerben. Zu den Voraussetzungen, unter denen Einzellose oder aber ein Gesamtangebot bewertet werden, vergleiche die Darlegungen in Begleitdokument sowie Leistungsbeschreibung (im Änderungsmodus hinterlegt). ==================================================================================================================================================== Aufgrund der Anpassung des ursprünglich mit Datum vom 10.03.2025 ausgeschriebenen Leistungsbeschreibung erfolgt die vorliegende Änderungsbekanntmachung. Hierdurch soll es allen interessierten Unternehmen ermöglicht werden, sich im selben Verfahren für das Breitbandausschreibungsverfahren Gemeinde Dietramszell zu bewerben. Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. Diejenigen Bewerber, die sich auf diese Bekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. ========================================================================================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Da das vorliegende Portal eine entsprechende Konzessionsbekanntmachung nicht vorsieht, wurde hilfsweise auf die VO "Sonstige" und die Vergabeart "Teilnahmewettbewerb" zurückgegriffen. Dies ändert aber nichts an der tatsächlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes und der Durchführung als Verhandlungsverfahren. ==================================================================================================================================================== Die Gemeinde Dietramszell (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seine Ortsgebiete als Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner ortsansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMHG4/documents heruntergeladen werden können.

Lose

1 Los

Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1. Bieter können für eins, mehrere oder alle (Einzel-)Lose ein Angebot bzw. ein Gesamtangebot einreichen. In dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und Formular "Angebot" (Anlage 9 zur Leistungsbeschreibung) ist zwingend anzugeben für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose bzw. für ein Gesamtangebot ein Teilnahmeantrag bzw. ein Angebot eingereicht wird.

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