Die Stadt Mülheim-Kärlich mit rund 11.500 Einwohnern gehört zur Verbandsgemeinde Weißen-thurm, die insgesamt rund 35.000 Einwohner zählt und mitten im Neuwieder Becken zwischen den Städten Koblenz, Neuwied und Andernach liegt. Die Stadt ist Eigentümerin des Grundstückes in der Gemarkung Mülheim, Flur 25, Parz. Nr. 486/4, 9.469 m², auf dem sich eine Tennisanlage mit einer Tennishalle mit integrierten Sanitär- / Umkleideräumen und angeschlossener Gastronomie sowie vier Außentennisspielplätzen be-findet. Das Objekt ist noch bis zum 31.08.2026 verpachtet. Die Stadt Mülheim-Kärlich beabsichtigt, die bestehende Tennisanlage zu veräußern und das Grundstück über einen Erbbaupachtvertrag zu verpachten. Zur Bewertung der Anlage ist deshalb ein Gutachten über den Verkehrswert beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Mayen eingeholt worden, das einen Gebäudewert von 135.000,00 Euro und einen Bodenwert von 405.000,00 Euro vorsieht. Der Stadtrat hat beschlossen, die Gebäude der Tennisanlage zu veräußern sowie für den Grund und Boden einen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen. Wobei aus rechtlichen Gründen der Erbbauzins 5 % des Bodenrichtwertes nicht unterschreiten darf. Bei der Leistung werden keine Anforderungen im Bereich der Daseinsfürsorge übertragen, so dass es sich nicht um einen Bauauftrag nach der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung handelt. Zur Strukturierung des Verfahrens führt die Vergabestelle nach der Durchführung eines Teil-nahmewettbewerbs ein Verhandlungsverfahren angelehnt an nach §§ 3a EU Abs. 2 Nr. 1 a) und c) i.V.m. 3b Abs. 3 VOB/A durch.
Die Stadt Mülheim-Kärlich mit rund 11.500 Einwohnern gehört zur Verbandsgemeinde Weißen-thurm, die insgesamt rund 35.000 Einwohner zählt und mitten im Neuwieder Becken zwischen den Städten Koblenz, Neuwied und Andernach liegt. Die Stadt ist Eigentümerin des Grundstückes in der Gemarkung Mülheim, Flur 25, Parz. Nr. 486/4, 9.469 m², auf dem sich eine Tennisanlage mit einer Tennishalle mit integrierten Sanitär- / Umkleideräumen und angeschlossener Gastronomie sowie vier Außentennisspielplätzen be-findet. Das Objekt ist noch bis zum 31.08.2026 verpachtet. Die Stadt Mülheim-Kärlich beabsichtigt, die bestehende Tennisanlage zu veräußern und das Grundstück über einen Erbbaupachtvertrag zu verpachten. Zur Bewertung der Anlage ist deshalb ein Gutachten über den Verkehrswert beim Gutachter-ausschuss für Grundstückswerte in Mayen eingeholt worden, das einen Gebäudewert von 135.000,00 Euro und einen Bodenwert von 405.000,00 Euro vorsieht. Der Stadtrat hat beschlossen, die Gebäude der Tennisanlage zu veräußern sowie für den Grund und Boden einen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen. Wobei aus rechtlichen Gründen der Erbbauzins 5 % des Bodenrichtwertes nicht unterschreiten darf. Weiterhin wird der Stadt Mülheim-Kärlich ein vorrangiges Ankaufsrecht für jeglichen Verkaufsfall eingeräumt. Das Ankaufsrecht berechtigt den Ankaufsberechtigten, das Grundstück/Objekt im Falle eines Verkaufs durch den Verkäufer zum vom Gutachterausschuss des Vermessungs- und Katasteramtes festgestellten Wert zu erwerben. Das Ankaufsrecht wird vor Zuschlag durch ein dingliches Recht (z. B. eine unbefristete Auflassungsvormerkung) abgesichert. Der Energieausweis ist beantragt. Die folgenden Kriterien werden im Rahmen des sich anschließenden Wettbewerbs maßgeblich sein: • Nutzungswunsch der Stadt: sportliche Nutzung der Anlage, mit Weiterführung von mindestens einem Tennisplatz in der Halle, sowie Fortführung des Gastronomiebereiches, Ertüchtigung der Anlage zumindest in einen gebrauchsfähigen Zustand (siehe Details im Gutachten). • Kaufpreis für die Tennishalle (Gebäude): wird im Rahmen des sich anschließenden wettbewerblichen Verfahrens ermittelt und darf aus rechtlichen Gründen 135.000,00 € netto nicht unterschreiten. • Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages: wird im Rahmen des sich anschließenden wettbewerblichen Verfahrens ermittelt. Die konkrete Laufzeit bleibt den Verhandlungsgesprächen vorbehalten. Die angebotene Laufzeit muss jedoch mindestens 10 Jahre betragen. Erbbauzins: wird im Rahmen des sich anschließenden wettbewerblichen Verfahrens ermittelt, wird 5 % jedoch nicht unterschreiten, vgl. auch Gutachten. Hinweis: Der hier einzutragende Prozentsatz dient der Vergleichbarkeit und Wer-tung der Angebote. Der zu entrichtende Erbbauzins wird grundsätzlich an eine Preisindexklausel gebunden werden. Weiterhin behält sich die Stadt Mülheim-Kärlich vor, den jährlichen Erbbauzins anzupassen, soweit durch Realisierung weiteren Planungsrechtes eine Bodenwertsteigerung erzielt wird. In diesem Fall wird der dann gültige Bodenrichtwert die bisherige Bemessungsgrundlage ersetzen. • Im Hinblick auf das festzusetzende Planungsrecht sollen folgende Festsetzungen als unzulässig angegeben werden: o Vergnügungsstätten (insbesondere in Form von Spiel- und Automatenhallen, Spielcasinos, Wettbüros, Wettannahmestellen Nachtlokalen, Sexshops) o Bordellbetriebe und vergleichbare Nutzungen, in denen der gewerbsmäßigen Prostitution nachgegangen wird (z.B. Privatclubs/ Swinger-Clubs, Kontaktsau-men, Anbahnungsgaststätten) o Religionsgemeinschaften. Bewerben können sich auch Bieter-/Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Investor, Hallenbetreiber und Planungsbüros. Erfahrungen zur Planung und Führung eines Tennishallenbetriebes sind von Vorteil. Es wird ein Konzept zur möglichen Ertüchtigung sowie zum Weiterbetrieb der Halle erwartet. Im Konzept sollten die Sanierungsmaßnahmen beschrieben werden. Die Gestaltung des Weiterbetriebes ist ebenso in einem Konzept zu beschreiben.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.