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Projekt-ID: #28989 II 24 - Innovationsquartier Rhombus - Verkehrsanlagen

Stadt Wermelskirchen - Verkehrsanlagen (Innovationsquartier Rhombus) - Teilnahmewettbewerb

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100.000 € Budget
12.05.25 Frist

Projektbeschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die stufenweise Beauftragung der Leistungen der Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 47 HOAI zur Errichtung der Verkehrs-anlagen des "Innovationsquartier Rhombus".

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1 Los

Die Stadt Wermelskirchen (nachfolgend auch: "Auftraggeber") beabsichtigt, das im Stadtgebiet liegende Rhombusareal zu entwickeln. Das Rhombusareal stellt aufgrund der Lage und Dimension ein herausragendes Potenzial dar, um wichtige Akzente für die unmittelbar angrenzende Innenstadt und die Gesamtstadt Wermelskirchen zu setzen. Die Aktivierung des Areals ist eine Leitmaßnahme des vom Rat der Stadt Wermelskirchen beschlossenen "Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030" und soll ein Projekt der REGIONALE 2025 "Bergisches Rheinland" werden. Angestrebt wird die Realisierung eines umwelt- und ressourcenschonenden Quartiers, das einer zukunftsgerichteten und nachhaltigen Stadtentwicklung entspricht. Der Auftraggeber konnte Teilflächen aus dem Rhombus Areal erwerben. Mit den privaten Eigentümern der übrigen Teilflächen des Areals konnte für das geplante "Innovationsquartier Rhombus" eine kooperative Entwicklung vereinbart werden. Das brachliegende Rhombusareal grenzt im Norden an die Wermelskirchener Innenstadt und wird von dieser lediglich durch die B51 getrennt. Das "Innovationsquartier Rhombus" ist eine Teilfläche des Rhombusareals und umfasst die südliche Fläche entlang der B51, direkt gegenüber der Innenstadt. Es besteht aus einer öffentlichen und einer privaten Teilfläche. Der nördliche Bereich des Gesamtareals, das "Wohnquartier Rhombus Park", grenzt im Norden an das "Innovationsquartiers Rhombus". Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die stufenweise Beauftragung der Leistungen der Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 47 HOAI zur Errichtung der Verkehrs-anlagen des "Innovationsquartier Rhombus". In parallelen Verfahren wird die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-9 § 34 HOAI der Objektplanung Gebäude sowie der Ingenieurleistungen der Leistungsphasen (LP) 1-9 § 43 HOAI zur Errichtung des Stegs zwischen Rhombusarel und Wermelskirchener Innenstadt ausgeschrieben. Einzelheiten zu der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (vgl. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5FQQ/documents). =============================== Grundsätzlich erfolgt als Stufe 1 zunächst die Beauftragung der LP 1-2 § 47 HOAI. Stufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 nach § 47 HOAI) Anschließend erfolgt die Stellung des Förderantrags/Erstantrags zur Städtebauförderung. Als weitere Stufen der Beauftragung sind sodann stufenweise wie folgt vorgesehen: Stufe 2: Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach § 47 HOAI) Stufe 3: Vollständige Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach § 47 HOAI) einschließlich aller hierfür erforderlichen Dokumente und (ausgefüllter) Formulare Stufe 4: Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach § 47 HOAI) Stufe 5: Vorbereiten der Vergabe (Leistungsphase 6 nach § 47 HOAI) Voraussetzung für die Beauftragung der LP 3 - 6 ist jeweils grundsätzlich die Bewilligung von Fördermitteln im Rahmen des Erstantrags nach der Städtebauförderung, die Bereitstellung ausrei-chender finanzieller Mittel im Haushalt der Stadt Wermelskirchen und die Zustimmung des Rates der Stadt Wermelskirchen. Im Anschluss erfolgen die Erstellung und Einreichung eines Folgeantrags/investiven Antrags. Sodann ist vorgesehen die Stufe 6: Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7 nach § 47 HOAI) und sodann die Stufe 7: Bauoberleitung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 nach § 47HOAI) zu beauftragen. Voraussetzung für die Beauftragung der Stufen 6 und 7 ist jeweils grundsätzlich die Bewilligung von Fördermitteln im Rahmen Folgeantrags/investiven Antrags nach der Städtebauförderung, die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel im Haushalt der Stadt Wermelskirchen und die Zustimmung des Rates der Stadt Wermelskirchen. Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen steht somit grundsätzlich in Abhängigkeit der positiven Förderung sowie den förderrechtlich vorgegebenen Leistungsschritten nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen) (siehe Anlage L3 zur Leistungsbeschreibung) sowie der Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel im städtischen Haushalt und der Zustimmung des Rates der Stadt Wermelskirchen. Ein Anspruch auf den Abruf der einzelnen Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungsphasen auch ohne Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen zu beauftragen.

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