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Projekt-ID: #KVGV1-25-02-Zo

Sachverständiger Prüfüberwachung Herstellung von Transportwagen

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05.05.25 Frist

Projektbeschreibung

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ist für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständig (§ 9a Abs. 3 AtG). In diesem Zusammenhang ist die Schachtanlage Konrad gemäß dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerks Konrad in Salzgitter als Anlage zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vom 22.05.2022 und dem Erlass vom 30.05.2007 durch die BGE umzurüsten. Die Nebenbestimmung A.1 - 2 des PFB fordert, dass die Ausführungsplanung, die vorgesehenen Maßnahmen zur Herstellungs- und Bauüberwachung sowie die Programme für die Abnahme- und Funktionsprüfungen und für die Inbetriebsetzung für bestimmte ASK rechtzeitig vor Errichtung der atom-rechtlichen Aufsicht zur Zustimmung vorgelegt werden müssen. Dies gilt für ASK, bei denen sicherheitstechnisch wichtige Auslegungsanforderungen bestehen und die gemäß EU 344-Nachfolge dem Qualitätssicherungsbereich (QSB) 3 zugeordnet sind. Im zukünftigen Endlager kommen unter Tage Transportwagen zum Einsatz, die gemäß EU 344-Nachfolge dem QSB 3.1 zugeordnet sind und somit der atomrechtlichen Vorprüfung unterliegen. In den QSB 3.1 werden die Anlagenteile, Systeme und Komponenten eingestuft, die der Begrenzung der Strahlenexposition oder Kontamination von Personen, Sachgütern und der Umwelt durch betrieblich freigesetzte radioaktive Stoffe bzw. die der Vorsorge gegen Schäden an Abfallgebinden dienen. EU 407 schreibt für die Schweißnahtvorbereitung, Prüfung der Schweißnähte, Kontrolle der Materialdicken, der Werkstoffzeugnisse und der Hauptabmessungen Bauprüfungen durch den Auftraggeber und einen von ihm bestellten Sachverständigen vor. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Sachverständigen für die Begleitung und Durchführung dieser vorgeschriebenen Prüfungen. Die Beauftragung dient zur Erfüllung der Nebenbestimmung A. 1-4 des PFB.

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Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ist für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständig (§ 9a Abs. 3 AtG). In diesem Zusammenhang ist die Schachtanlage Konrad gemäß dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerks Konrad in Salzgitter als Anlage zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vom 22.05.2022 und dem Erlass vom 30.05.2007 durch die BGE umzurüsten. Die Nebenbestimmung A.1 - 2 des PFB fordert, dass die Ausführungsplanung, die vorgesehenen Maßnahmen zur Herstellungs- und Bauüberwachung sowie die Programme für die Abnahme- und Funktionsprüfungen und für die Inbetriebsetzung für bestimmte ASK rechtzeitig vor Errichtung der atom-rechtlichen Aufsicht zur Zustimmung vorgelegt werden müssen. Dies gilt für ASK, bei denen sicherheitstechnisch wichtige Auslegungsanforderungen bestehen und die gemäß EU 344-Nachfolge dem Qualitätssicherungsbereich (QSB) 3 zugeordnet sind. Im zukünftigen Endlager kommen unter Tage Transportwagen zum Einsatz, die gemäß EU 344-Nachfolge dem QSB 3.1 zugeordnet sind und somit der atomrechtlichen Vorprüfung unterliegen. In den QSB 3.1 werden die Anlagenteile, Systeme und Komponenten eingestuft, die der Begrenzung der Strahlenexposition oder Kontamination von Personen, Sachgütern und der Umwelt durch betrieblich freigesetzte radioaktive Stoffe bzw. die der Vorsorge gegen Schäden an Abfallgebinden dienen. EU 407 schreibt für die Schweißnahtvorbereitung, Prüfung der Schweißnähte, Kontrolle der Materialdicken, der Werkstoffzeugnisse und der Hauptabmessungen Bauprüfungen durch den Auftraggeber und einen von ihm bestellten Sachverständigen vor. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Sachverständigen für die Begleitung und Durchführung dieser vorgeschriebenen Prüfungen. Die Beauftragung dient zur Erfüllung der Nebenbestimmung A. 1-4 des PFB. Qualifikationsanforderungen an die Bieter: Die Durchführung der Prüfarbeiten hat durch qualifiziertes Personal zu erfolgen, das über die zur Durchführung des Auftrages notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und die notwendige Sorgfalt bei der Bearbeitung gewährleistet. Die Bearbeiter sind im Angebotsverfahren spätestens nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle mit Lebenslauf, Qualifikationsnachweisen und mit zugehörigen Projektreferenzen (u. a. Wahrnehmung von Qualitätssicherungsaufgaben in der Fertigung), Befähigungsnachweisen (z. B als zerstörungsfreier Werkstoffprüfer) anzugeben.

Vertragslaufzeit ab 30.06.2025

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