Projekt-ID: #1763-2025

Sammlung und Abfuhr von Rest-und Biomüll

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Projektbeschreibung

Zum Gemeindegebiet Ebersberg gehören Aepfelkam, Altmannsberg, Aßlkofen, Au, Bärmühle, Dieding, Ebersberg, Egglsee, Englmeng, Gmaind, Gsprait, Halbing, Haselbach, Hinteregglburg, Hörmannsdorf, Kalteneck, Kaps, Kleinmühle, Kumpfmühle, Langwied, Mailing, Motzenberg, Neuhausen, Oberlaufing, Oberndorf, Pötting, Pollmoos, Reitgesing, Reith, Riedhof, Rinding, Ruhensdorf, Schrankenschneider, Sigersdorf, St. Hubertus, Traxl, Unterlaufing, Vorderegglburg, Weiding, Westerndorf mit insgesamt 12.240 Einwohnern (Stand 2024). Der Auftraggeber ist gemäß Rechtsverordnung des Landkreises Ebersberg zur Übertragung von Teilaufgaben der Abfallentsorgung auf Gemeinden des Landkreises Ebersbergs für das Einsammeln und Befördern von Rest- und Biomüll zuständig. Ausgeschrieben wird die Übernahme der Rest- und Biomüllentsorgung als Dritter im Sinne des § 22 KrWG, das Einsammeln und Befördern der im Gemeindegebiet anfallenden Abfälle, soweit sie von der Abfallsatzung der Gemeinde erfasst und nicht von der Beseitigung oder dem Einsammeln und Befördern durch die Gemeinde bzw. durch den Landkreis Ebersberg ausgeschlossen sind. Die konkrete Beschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

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Zum Gemeindegebiet Ebersberg gehören Aepfelkam, Altmannsberg, Aßlkofen, Au, Bärmühle, Dieding, Ebersberg, Egglsee, Englmeng, Gmaind, Gsprait, Halbing, Haselbach, Hinteregglburg, Hörmannsdorf, Kalteneck, Kaps, Kleinmühle, Kumpfmühle, Langwied, Mailing, Motzenberg, Neuhausen, Oberlaufing, Oberndorf, Pötting, Pollmoos, Reitgesing, Reith, Riedhof, Rinding, Ruhensdorf, Schrankenschneider, Sigersdorf, St. Hubertus, Traxl, Unterlaufing, Vorderegglburg, Weiding, Westerndorf mit insgesamt 12.240 Einwohnern (Stand 2024). Der Auftraggeber ist gemäß Rechtsverordnung des Landkreises Ebersberg zur Übertragung von Teilaufgaben der Abfallentsorgung auf Gemeinden des Landkreises Ebersbergs für das Einsammeln und Befördern von Rest- und Biomüll zuständig. Ausgeschrieben wird die Übernahme der Rest- und Biomüllentsorgung als Dritter im Sinne des § 22 KrWG, das Einsammeln und Befördern der im Gemeindegebiet anfallenden Abfälle, soweit sie von der Abfallsatzung der Gemeinde erfasst und nicht von der Beseitigung oder dem Einsammeln und Befördern durch die Gemeinde bzw. durch den Landkreis Ebersberg ausgeschlossen sind. Die konkrete Beschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

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