Der Gebäudekomplex Städtisches Gymnasium Kamen, Hammer Straße 19, 59174 Kamen besteht aus insgesamt 5 einzelnen 2 bis 3-geschossigen Bauteilen, sowie einer Einfachturnhalle mit einer Gymnas-tikhalle. Die Gebäude sind in unterschiedlichen Bauabschnitten Ende der 60er- und Anfang der 90er-Jahre errichtet bzw. umgebaut worden. Es handelt sich, wie in dieser Zeit üblich, um eine Beton-Ske-lett-Bauweise mit einer Waschbeton-Vorhangfassade. Mit Ausnahme der Heizzentrale (Erneuerung 2015) entsprechen sowohl die technische Gebäudeaus-rüstung als auch die Baukonstruktionen nicht mehr den heutigen Anforderungen bzw. sind in großen Teilen sanierungs- oder modernisierungsbedürftig. Nach einer Kamerabefahrung der Bestandsleitun-gen auf dem Schulgelände wurde festgestellt, dass auch die Regen- und Schmutzwasserleitungen auf erneuert werden müssen. Damit die Stadt Kamen einen reibungslosen Betrieb des Städtischen Gymnasiums für die Zukunft ge-währleisten kann, sieht sie sich gezwungen den nunmehr 50 (in wenigen Teilen 25) Jahre alten gesam-ten Gebäudekomplex und die damit verbundenen Maßnahmen in den Geländeflächen in den folgen-den Jahren abschnittsweise zu sanieren bzw. modernisieren
Zur Bearbeitung der Bauantragsunterlagen für den Ringschluss wurde die Erstellung des Überflutungs-nachweises für den Teil des Grundstücks, der durch den Neubau beeinflusst wird, vorab beauftragt. Demnach muss nach Beauftragung der Freianlagenplanung im Folgenden die maßgebliche Restfläche des Grundstücks für die Bearbeitung des Überflutungsnachweises hinzugezogen werden. Die Bestandsleitungen werden aufgrund der dokumentierten Beschädigungen umfangreich saniert.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.