Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III. Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II können erwerbsfähigen Personen Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung angeboten werden. Mit der vorliegenden Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III soll dem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden. Das Jobcenter Schleswig-Flensburg strebt für seine Kunden nach der genannten Gesetzesgrundlage eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung an. Ausgehend vom „fa:z Modell – Förderansatz: Ziel“ sollen alle Kunden entsprechend ihrer Zuordnung in den für diese Maßnahme relevanten Ressourcenbereichen gefördert werden. Die Zielgruppe besteht aus erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die beim Kreis Schleswig-Flensburg Leistungen nach dem SGB II beziehen. Generell wird der Teilnehmerkreis heterogen besetzt sein (z. B. keine Einschränkungen bezüglich Geschlecht, vorhandener Schul- und Berufsabschlüsse, Berufserfahrung und Migrationshintergrund). Das Sprachniveau A2 muss vorhanden sein. Es handelt sich um eine Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme, die durch intensive Arbeit mit motivierten Kunden und die Erprobung im Rahmen eines Praktikums beim Arbeitgeber dabei unterstützen soll, in den ersten Arbeitsmarkt einzumünden. Hierfür sollen das individuelle Bewerberverhalten und die Bewerbungsaktivität optimiert werden. Um die praktische Erprobung zu gewährleisten, sollen Kunden bei der Auswahl eines geeigneten Praktikumsplatzes unterstützt werden. Das Erreichen einer Vermittlungsquote von mindestens 40 % wird vorausgesetzt.
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III. Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II können erwerbsfähigen Personen Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung angeboten werden. Mit der vorliegenden Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III soll dem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden. Das Jobcenter Schleswig-Flensburg strebt für seine Kunden nach der genannten Gesetzesgrundlage eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung an. Ausgehend vom „fa:z Modell – Förderansatz: Ziel“ sollen alle Kunden entsprechend ihrer Zuordnung in den für diese Maßnahme relevanten Ressourcenbereichen gefördert werden. Die Zielgruppe besteht aus erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die beim Kreis Schleswig-Flensburg Leistungen nach dem SGB II beziehen. Generell wird der Teilnehmerkreis heterogen besetzt sein (z. B. keine Einschränkungen bezüglich Geschlecht, vorhandener Schul- und Berufsabschlüsse, Berufserfahrung und Migrationshintergrund). Das Sprachniveau A2 muss vorhanden sein. Es handelt sich um eine Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme, die durch intensive Arbeit mit motivierten Kunden und die Erprobung im Rahmen eines Praktikums beim Arbeitgeber dabei unterstützen soll, in den ersten Arbeitsmarkt einzumünden. Hierfür sollen das individuelle Bewerberverhalten und die Bewerbungsaktivität optimiert werden. Um die praktische Erprobung zu gewährleisten, sollen Kunden bei der Auswahl eines geeigneten Praktikumsplatzes unterstützt werden. Das Erreichen einer Vermittlungsquote von mindestens 40 % wird vorausgesetzt.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.