Wöchentliche Kontrolle aller Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung
Die Kontrolle aller Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 3121, TRBS 2181, sowie nutzerspezifischen Anforderungen, -Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 -Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2181 -DIN EN 81-28 -Aufzugsrichtlinie 2014/33/E, ggf. Richtlinie über Aufzüge 95/16/EG ff -Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) -die VDE-Bestimmungen und die VDI-Richtlinien -die einschlägigen DIN-Normen -Allgemeine Unfallverhütungsvorschriften (UVV) -die Vorschriften der Berufsgenossenschaften mit zugehörigen Durchführungsanweisungen -Besondere nutzerspezifische Anforderungen der Ruhr-Universität Bochum Die Ruhr-Universität Bochum ist für den Betrieb von insgesamt 154 Aufzügen verantwortlich, die sich sowohl auf dem Hauptcampus als auch auf verschiedenen Außenliegenschaften befinden. Um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit dieser Aufzugsanlagen zu gewährleisten, werden alle Aufzüge wöchentlich gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung, der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 und 2181 sowie speziellen nutzerspezifischen Anforderungen gründlich überprüft, protokolliert und die Ergebnisse entsprechend weitergeleitet. Diese regelmäßigen Inspektionen und Wartungsarbeiten sind essenziell, um einen sicheren und reibungslosen Betrieb der Aufzugsanlagen sicherzustellen und potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu beheben. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die detaillierten Anforderungen und Leistungen beschrieben, die zur Sicherstellung der genannten Überprüfungs-, Protokollierungs- und Weiterleitungsprozesse notwendig sind. Die beschriebenen Leistungen sollen zukünftig von qualifizierten Drittanbietern übernommen und ausgeführt werden, um eine kontinuierliche Einhaltung der festgelegten Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.