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Projekt-ID: #VgV_WSBH_ING

Instandsetzung Wehr- und Schleusenbrücke Stuttgart-Hofen

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750.000 € Budget
15.05.25 Frist

Projektbeschreibung

Gegenstand der Planungs- und Bauüberwachungsleistung ist die Instandsetzung der Wehr- und Schleusenbrücke in Stuttgart-Hofen mit dem Ziel, die Brücke für den Verkehr weitere Zeit nutzen zu können. Die ursprüngliche Tragfähigkeit soll weiterhin sichergestellt werden. Die Schleusenbrücke wurde 1957 als 2-zelliger Hohlkasten gebaut. Die Brücke ist mit dem Verfahren Baur-Leonhardt im Spannblockverfahren vorgespannt. Die Spannweite der Schleusenbrücke beträgt 35,55 m. Der Hohlkasten hat innen eine lichte Höhe von ca. 1,60 m. Im Zuge der Erneuerung des Überbaus der Wehrbrücke wurde 1985 die Schleusenbrücke in Richtung Unterwasser verbreitert. Die Schleusenbrücke überspannt den Neckar und verbindet Hofen mit Mühlhausen. Diese Brücke ist im Osten der Stadt die einzige Möglichkeit den Neckar zu überqueren! Über die Brücke führen zwei Stadtbahngleise mit enger zeitlicher Taktung der Linien U12 und U14, zwei Fahrzeugspuren und zwei Fußgängerwege.

Lose

1 Los

1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss, Auswahlund Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebotsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erstellung je eines Erstangebots. c) Bietergespräch Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 175 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschl. Ziff. 3.14 gem. Vertrag zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Mustervertrag zu entnehmen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.

Vertragslaufzeit 30.09.2025 – 29.06.2029

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