Die Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen, beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Bergkamen, Oberarden. Die zur Durchführung dieser Baumaßnahmen erforderlichen Fachplanungsleistungen (Objektplanung, Freianlagenplanung, Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung Elektro und HLSK, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, ergänzende Fachplanungsleistungen) sollen im Rahmen der Leistungsphasen 3-8 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation) an einen Generalplaner als Generalplanerleistungen vergeben werden. Die Leistungen der LPH 1 und 2 wurden im Rahmen der - Objektplanung einschließlich Freianlagenplanung - Technische Gebäudeausrüstung Elektro - Technische Gebäudeausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima (HLSK) - Tragwerksplanung sowie die - Grundzüge der Brandschutzplanung bereits erarbeitet. Die Arbeitsergebnisse liegen den Vergabeunterlagen bei.
Die Stadt Bergkamen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses am Standort Oberarden. Das derzeit im Betrieb befindliche Feuerwehrgerätehaus (FWGH) am Standort Oberaden wird von seiner Größe nicht mehr den dringend erforderlichen Einsatzstärken und Fahrzeugen für eine wirksame Brandbekämpfung in der Stadt Bergkamen gerecht. In dem Neubau sollen zukünftig zehn Fahrzeugstellplätze sowie eine Waschhalle untergebracht werden. Für einen reibungslosen Ablauf im Alarmfall ist die kreuzungsfreie und sicherere Erschließung außerhalb und innerhalb des Gebäudes im Fokus. Aus diesem Grund sollen die ankommenden Einsatzkräfte von den rückwärtig angelegten PKW-Stellplätzen auf kurzem Wege in die Umkleiden und im Anschluss in die Fahrzeughalle gelangen. Die für den Gebäudebetrieb notwendigen Nebenräume sind an sinnvollen und einfach zugänglichen Stellen im Gebäude zu positionieren. Zur Wartung und Instandsetzung der Atemschutzgeräte wird eine Atemschutzwerkstatt vorgesehen. Neben den Hauptfunktionen im FWGH soll es einen unabhängig zugänglichen Bereich für die Jugendfeuerwehr im südlichen Teil des Gebäudes und ein Zentrallager im nördlichen Gebäudeteil geben. Im Obergeschoss soll es neben den für die Verwaltung notwendigen Räumen, einen Schulungsraum inkl. angeschlossener Küche und einen Fitnessbereich geben. Wegen des weiteren Planungsvorhaben wird im Übrigen auf den Erläuterungsbericht LPH 2 verwiesen, welcher den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Grundflächen und Rauminhalte der geplanten Maßnahme nach DIN 277: Brutto-Grundfläche (BGF): 5.746,05 m2 Netto-Raumfläche gesamt (NRF): 3.210,96 m2 Planungsumfang Die zur Durchführung dieser Maßnahmen erforderlichen Planungsleistungen der - Objektplanung/Innenräume, Leistungsphasen 3-8, § 34 HOAI - Freianlagenplanung, Leistungsphasen 3-8, § 39 HOAI - Technischen Gebäudeausrüstung Heizung/ Lüftung/ Sanitär/ Klima (HLSK) (Anlagengruppen 1-3, 8) Leistungsphasen 3-8, § 55 HOAI - Technischen Gebäudeausrüstung Elektro-/Nachrichtentechnik (Anlagengruppen 4 und 5) Leistungsphasen 3-8, § 55 HOAI - Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3-6, § 51 HOAI - Brandschutzplanung (Grundzüge bereits erbracht) sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die jeweiligen LPH 1 und 2 sind bereits durchgeführt und die Arbeitsergebnisse den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinsichtlich der LPH 5 wird der in "Anlage Leistungen in der LPH 5" beschriebene reduzierte Leistungsumfang beauftragt. Die Vergabe der Leistung erfolgt an einen Generalplaner, welcher die erforderlichen Planungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses erstellt , koordiniert und umsetzt. Die Generalplanung hat alle erforderlichen ergänzenden Fachplanungsleistungen (bspw. Bauphysik/Schall- und Wärmeschutz, Licht etc.) zu beinhalten. Im dem genannten Leistungsumfang sind alle erforderlichen Leistungen (einschließlich Projektsteuerungsleistungen) enthalten, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Generalplanung gehören, auch dann, wenn sie nicht besonders erwähnt sind. Die Beauftragung der benötigten Planungsleistungen erfolgt gemäß HOAI. Die Ausführung der Baugewerke soll im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit als Gesamtvergabe an einen Generalunternehmer entsprechend den anzuwendenden vergaberechtlichen Grundlagen ausgeschrieben werden. Vor diesem Hintergrund wird der Leistungsumfang der LPH 5 hier in reduzierter Form ausgeschrieben. Insoweit wird hinsichtlich des Leistungsumfangs auf die "Anlage Leistungen in der LPH 5" verwiesen. Die sonstigen Planungsleistungen der LPH 5 sollen durch den GU erbracht und in der Funktionalausschreibung abgefragt werden. Im Weiteren wird der Leistungsumfang der LPH 8 hier in reduzierter Form ausgeschrieben. Zur Qualitätssicherung sollen bei der Zulässigkeit einer GU-Vergabe in der Leistungsphase 8 lediglich Beratungsleistungen (laufende Beratung des AG zu Planungsinhalten und -freigaben, Plausibilitätsprüfung der Planung des GU, beratende Qualitätsüberwachung, Beratung zu Fragen bei Abnahmen der Leistungen des GU, beratende Teilnahme an Planungs- und Baubesprechungen) mit beauftragt werden. Hier soll die Beauftragung als Pauschale (Wochen) erfolgen. Kostenrahmen des Bauvorhabens - Grundlage der Angebotslegung: Das Bauprojekt umfasst nach derzeitigem Stand Baukosten in Höhe von ca. 17,47 Mio. EUR brutto, wobei von nachfolgenden Kosten ausgegangen wird: - KG 300: 7,49 Mio. EUR brutto - KG 400: 3,97 Mio. EUR brutto - KG 500: 1,88, Mio. EURbrutto. Es ist die vertragliche Vereinbarung einer Kostenobergrenze von ca. 19,5 Mio.EUR beabsichtigt. Vor dem Hintergrund des reduzierten Leistungsumfangs in der LPH 5 (Ausführungsplanung) wird bei der Objektplanung ein reduzierter Prozentsatz von 12,5 % in der LPH 5 (d.h. die Hälfte der Punkte der LPH 5) und im Bereich der TGA ein reduzierter Prozentsatz von 8 % nach HOAI der LP 5 (also ca. 1/3 der Leistung) aus Sicht der Aufraggeberin als angemessen erachtet. Nach Einschätzung der Auftraggeberin wird eine Einstufung der Honorarzone III Mitte (KG 410-450: II Mitte) angeregt. Im Rahmen der Angebotsphase steht es den Bieter frei, eine nach ihrer Einschätzung anzunehmende Honorarzone /Honorarsatz ihrem Angebot zugrunde zu legen. Für die innerhalb der Leistungen Phase 8 zu erbringenden oben genannten Besonderen Leistungen (Beratungsleistungen) zur Qualitätssicherung soll die Beauftragung als Pauschale (Wochen) erfolgen. Inwieweit darüber hinaus bei der beabsichtigten Beauftragung eines Generalunternehmers in der Leistungsphase 8 zu honorierende Grundleistungen anfallen, wird Gegenstand der Verhandlungsgespräche sein. Weitere Besondere Leistungen werden pro Stunde abgerechnet. Die Brandschutzplanung soll im Rahmen der Angebotsphase als Pauschale angeboten. Die Bieter haben im Rahmen der Angebotsphase einen prozentualen Zuschlag für die Projektberatungsleistungen (Generalplanerleistungen) anzubieten.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.