Projekt-ID: #VG-097-25

Rahmenvertrag über Lieferung und Wartung von Kaffeemaschinen sowie Lieferung von Kaffeebohnen

OFFEN
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Projektbeschreibung

Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist eines der sechs kommunalen Wohnungsunternehmen des Landes Berlin und zählt mit rund 82.000 Wohnungen zu den größten Vermietern Deutschlands. Die HOWOGE beabsichtigt, ihre Bürostandorte mit hochwertigen gemieteten Kaffeemaschinen auszustatten und regelmäßig mit Kaffeebohnen zu beliefern, um eine zuverlässige Versorgung mit qualitativ hochwertigem Kaffee unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sicherzustellen. Vertrag über die Vermietung von 45 Kaffeeautomaten zur Herstellung von heißen Kaffeegetränken. Die Lieferung und Erstinstallation von insgesamt 45 Kaffeemaschinen erfolgt an 18 Standorte in Berlin, deren genaue Adressen mit den Vergabeunterlagen (Anlage 1c) bekannt gegeben werden. Die Maschinen müssen spätestens zum 01.12.2025 geliefert werden.

Lose

1 Los

Zum Leistungsumfang gehören die Lieferung und Installation der Kaffeemaschinen einschließlich des Anschlusses an das vorhandene Frischwassernetz sowie an eine 230-Volt-Steckdose. Darüber hinaus umfasst die Leistung die monatliche Lieferung von Kaffeebohnen, eine regelmäßige Wartung der Maschinen im nach den Herstellervorgaben, spätestens jedoch alle 6 Monate sowie die Reparatur im Störungsfall mit einer maximalen Reaktionszeit von 48 Stunden. Bei einem Ausfall sind Ersatzgeräte bereitzustellen. Die Kaffeebohnen müssen für das Brauen von Kaffee geeignet sein. Nicht vom Auftragsumfang umfasst ist die regelmäßige Reinigung der Maschinen; dies übernimmt der AG nach den Vorgaben des Herstellers selbst. Dazu hat der zukünftige AN die Reinigungsanleitung für das jeweilige Maschinenmodell sowie die erforderlichen Reinigungs- und Pflegemittel zu liefern. Eine einmalige Erstunterweisung des Reinigungspersonals der HOWOGE zur Maschinenreinigung ist ebenfalls Bestandteil der Leistung. Sämtliche genannten Leistungen sowie alle hierfür anfallenden Fahrtkosten sind mit dem angebotenen Preis vollständig abgegolten. Die angebotenen Kaffeebohnen Mindesteigenschaften Arabica: - Option 1: EU-Bio Siegel & Fairtrade Siegel oder vergleichbar oder - Option 2: EU-Bio Siegel & Rainforest Alliance oder vergleichbar Zur Bewertung des Geschmacks wird der Bieter nach Abgabe und Prüfung seines Angebots vom AG gesondert aufgefordert eine große Kaffeemaschine mit maximalen Maßen von (H) 55 cm x (B) 53 cm x (T) 50 cm in die HOWOGE-Zentrale am Stefan-Heym-Platz 1 zu liefern und vor Ort anzuschließen. Hierzu wird ihm ein fester Termin mitgeteilt. Der AG weist einen freien Platz mit Festwasser- und Stromanschluss zu. Der Bieter hat daneben die von ihm angebotene Kaffeebohne in einer 2-kg-Packung für die Verkostung zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen einer Blindverkostung wird die Qualität der angebotenen Kaffeebohnen von mindestens zehn Mitarbeitern des Auftraggebers bewertet. Die Verkostung erfolgt anonym und ohne Anwesenheit des Bieters. : - Option 1 EU-Bio Siegel & Fairtrade Siegel oder - Option 2 EU-Bio Siegel & Rainforest Alliance oder UTZ Siegel Für die Bewertung des Geschmacks hat der Bieter eine große Kaffeemaschine, max. Größe (H) 55cm x (B) 53cm x (T) 50cm, in die HOWOGE Zentrale am Stefan-Heym-Platz 1 liefern und vor Ort anzuschließen. Der AG weist einen freien Platz mit Festwasseranschluss und Stromanschluss zu. Der Bieter hat daneben die von ihn angebotene Kaffeebohne in einem 2 Kg Packung für die Verkosten zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen einer Blindverkostung wird die Qualität der angebotenen Kaffeebohne von mindestens 10 Mitarbeitern des Auftraggebers bewertet. Die Verkostung erfolgt anonym und ohne Anwesenheit des Bieters. Lieferadresse: HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Stefan-Heym-Platz 1 10365 Berlin Im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 17.6.2021, C-23-20) wird von einem Gesamtauftragsvolumen in Höhe von maximal 12.000 Kilogramm Bohnenverbrach für die Laufzeit des Rahmenvertrages ausgegangen. Ein Anspruch auf Beauftragung in der vorgenannten Höhe kann aus dieser Mitteilung nicht abgeleitet werden. Abrufberechtigt aus dem Rahmenvertrag sind alle mit der HOWOGE im Sinne des § 15 AktG verbundene Konzernunternehmen.

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