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Projekt-ID: #B43_HSE-2026-225-0006

Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung und Fachkräftevermittlung im Küchenbereich

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28.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (federführend), beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung und Fachkräftevermittlung im Küchenbereich zu vergeben.

Lose

1 Los

Es soll eine Rahmenvereinbarung mit den 5 am besten geeigneten Kandidaten geschlossen werden. Die Auftragnehmer erhalten einzelne Aufträge für die Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Tätigkeiten, zur Sicherstellung und Stabilisierung des Betriebes durch Überlassung, Fachkräftevermittlung und/oder Recruiting von Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG. Zentraler Schwerpunkt bilden Aushilfen in der Küche. Benötigte Dienstleistungen umfassen die Überlassung von Mitarbeitern (Leiharbeit) im geeigneten Gebiet. In dringenden Fällen zum nächsten Tag. Der zeitliche Bedarf der überlassenen Mitarbeiter (Leiharbeit) ist variabel. Eine verpflichtende Abnahme- bzw. Auftragsmenge ist nicht gegeben. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit kann davon ausgegangen werden, dass das Gesamtvolumen dieser Ausschreibung oberhalb des EU-Schwellenwertes liegen wird. Es gilt die Grundregel des Equal Pay ab dem ersten Arbeitstag im HAMBURG WASSER Konzern. D. h. das Personal erhält die Vergütung gem. gültigem Tarifvertrag (sichergestellt durch den jeweiligen Auftragnehmer). Sollte das vermittelte Personal aufgrund individuellem Fehlverhalten des eingesetzten Mitarbeiters, festgestellt durch den/die Vertreter des Auftraggebers, während der Einsatzzeit das Unternehmen verlassen, ist unverzüglich ein aufpreisloser Ersatz durch den Auftragnehmer zu stellen. Krankheitsausfall wird nicht vergütet, zudem ist ebenfalls zeitnah kostenneutraler Ersatz zu stellen. Für das Personal gelten im weiteren die Regelungen der gültigen Tarifverträge von HAMBURG WASSER, sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen des Auftraggebers. Der Vertrag soll eine feste Laufzeit von vier Jahren haben, sofern der Vertrag nicht mit einem Vorlauf von sechs Monaten durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Die Mindestlaufzeit beträgt jedoch 1 Jahr. Der Vertrag endet danach, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Als Vertragsbeginn ist der 17.08.2026 vorgesehen. Die Angebotswertung erfolgt zu 70% nach preislichen Komponenten und zu 30% nach qualitativen Aspekten (Reaktionszeit & Erreichbarkeit).

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