Die Bundesregierung hat die Ziele, die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und ab 2045 treibhausgasneutral zu sein, im Bundesklimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Der Markthochlauf des klimafreundlichen Bauens ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen. Dazu legt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entsprechende Förderprogramme auf. Mit den Programmen verknüpft das BMWSB den Klimaschutz im Gebäudebereich mit dem Anliegen, neuen Wohnraum bzw. Wohneigentum zu schaffen. Die Förderungen sind laufend zu evaluieren. Zurzeit bestehen für klimafreundliche Neubauten folgende Optionen für Bundesförderungen: • Klimafreundlicher Neubau (KFN, Laufzeit 1.3.2023 bis 31.12.2030), • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN, Laufzeit 1.10.2024 bis 31.12.2025) und • Wohneigentumsförderung für Familien (WEF, Laufzeit 1.6.2023 bis 31.12.2030) Die Programme sollen finanzielle Anreize bieten, bei Neubauten unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens die THG-Emissionen im Lebenszyklus sowie den Primärenergiebedarf in der Betriebsphase zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. Die energetischen Anforderungen gehen deutlich über das aktuell im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegebene Maß hinaus. Die Auflage weiterer Förderprogramme ist denkbar. Die fortlaufende Evaluierung der Förderprogramme dient einer begleitenden Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle) nach § 7 BHO. Die Evaluierung als Bestandteil der wissenschaftlichen Ressortarbeit unterstützt darüber hinaus dabei, die Förderprogramme weiterzuentwickeln, weitere Fragestellungen zu beantworten, nationale und europäische Berichtspflichten des BMWSB zu erfüllen und Grundlagenwissen in den Themenbereichen Klimaschutz und Ressourcenschutz zu generieren. Dazu wurde in einem vorausgehenden Projekt ein gemeinsames Evaluierungskonzept für die Förderprogramme KFN und WEF erarbeitet. Für das Förderprogramm KNN ist ein entsprechendes, leicht angepasstes Evaluierungskonzept vorzusehen. Alle in diesem Kontext erforderlichen Evaluierungsleistungen sollen durch eine Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Dies ermöglicht eine qualitativ kontinuierliche Evaluierung und dem Auftraggeber die nötige Flexibilität, um ggf. auch kurzfristig auf jeweilige Entwicklungen oder neue Rahmenbedingungen mit weiteren Einzelaufträgen reagieren zu können. Die Rahmenvereinbarung soll auch ggf. weitere, künftige Neubau-Förderprogramme des BMWSB abdecken.
Die Bundesregierung hat die Ziele, die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und ab 2045 treibhausgasneutral zu sein, im Bundesklimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Der Markthochlauf des klimafreundlichen Bauens ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen. Dazu legt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entsprechende Förderprogramme auf. Mit den Programmen verknüpft das BMWSB den Klimaschutz im Gebäudebereich mit dem Anliegen, neuen Wohnraum bzw. Wohneigentum zu schaffen. Die Förderungen sind laufend zu evaluieren. Zurzeit bestehen für klimafreundliche Neubauten folgende Optionen für Bundesförderungen: • Klimafreundlicher Neubau (KFN, Laufzeit 1.3.2023 bis 31.12.2030), • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN, Laufzeit 1.10.2024 bis 31.12.2025) und • Wohneigentumsförderung für Familien (WEF, Laufzeit 1.6.2023 bis 31.12.2030) Die Programme sollen finanzielle Anreize bieten, bei Neubauten unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens die THG-Emissionen im Lebenszyklus sowie den Primärenergiebedarf in der Betriebsphase zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. Die energetischen Anforderungen gehen deutlich über das aktuell im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegebene Maß hinaus. Die Auflage weiterer Förderprogramme ist denkbar. Die fortlaufende Evaluierung der Förderprogramme dient einer begleitenden Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle) nach § 7 BHO. Die Evaluierung als Bestandteil der wissenschaftlichen Ressortarbeit unterstützt darüber hinaus dabei, die Förderprogramme weiterzuentwickeln, weitere Fragestellungen zu beantworten, nationale und europäische Berichtspflichten des BMWSB zu erfüllen und Grundlagenwissen in den Themenbereichen Klimaschutz und Ressourcenschutz zu generieren. Dazu wurde in einem vorausgehenden Projekt ein gemeinsames Evaluierungskonzept für die Förderprogramme KFN und WEF erarbeitet. Für das Förderprogramm KNN ist ein entsprechendes, leicht angepasstes Evaluierungskonzept vorzusehen. Alle in diesem Kontext erforderlichen Evaluierungsleistungen sollen durch eine Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Dies ermöglicht eine qualitativ kontinuierliche Evaluierung und dem Auftraggeber die nötige Flexibilität, um ggf. auch kurzfristig auf jeweilige Entwicklungen oder neue Rahmenbedingungen mit weiteren Einzelaufträgen reagieren zu können. Die Rahmenvereinbarung soll auch ggf. weitere, künftige Neubau-Förderprogramme des BMWSB abdecken.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.