07Y02, Großsanierung BSO VI - Rückert-Gymnasium (Sternberg-Grundschule), Mettestraße 8, 10825 Berlin Das genehmigte Bedarfsprogramm liegt vor. Für die weitere Planung werden folgende hochbaulichen Planungsdisziplinen zu einer Generalplanung zusammengeführt: Objektplanungen Gebäude und Innenräume, Freianlagen und Ingenieurbauwerke, sowie Fachplanungen TA, Tragwerk, Bauphysik und Brandschutz, außerdem die BNB-Koordination.
Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beabsichtigt die Beauftragung von Generalplanerleistungen für die denkmalgerechte Sanierung des Rückert-Gymnasiums an der Adresse Mettestraße 8, 10825 Berlin. Die Leistungspflichten des Generalplaners erstrecken sich im Wesentlichen auf freiberufliche Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung gemäß § 34 HOAI, der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI, der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, der Fachplanung technische Gebäudeausstattung gemäß § 55 HOAI, der Fachplanung Bauphysik, Bauakustik und Raumakustik, der Brandschutzplanung sowie auf Beratungsleistungen der BNB-Koordination. Diese Leistungspflichten beinhalten sowohl Grundleistungen als auch besondere und optionale Leistungen. Es wurde für das Schulgebäude ein "Handlungsbedarf" festgestellt. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) erfolgte eine Einstufung als Großsanierung. Sowohl die Anordnung der Räume (Funktionszusammenhänge) als auch die Raumgrößen entsprechen nicht den Ansprüchen eines modernen Schulgebäudes und den Vorgaben der Musterraumprogramme. Aus diesem Grund ist zusätzlich zur Sanierung der vorhandenen Bausubstanz eine strukturelle Modernisierung im Rahmen der Großsanierung des Schulgebäudes notwendig. Das zu sanierende, denkmalgeschützte Schulgebäude besteht aus dem 5-geschossigen Hauptgebäude (Bauteil A) aus dem Jahr 1914 sowie dem 4-geschossigen Ergänzungsbau (Bauteil B) von 1963. Die beiden Gebäude sind in der Denkmalliste Berlin eingetragen und stehen unter Denkmalschutz. Die Gebäude sind in Mauerwerks- bzw. Massivbauweise errichtet und weisen einen mittleren (Bauteil B, Ergänzungsbau) bis hohen (Bauteil A, Hauptgebäude) Sanierungsbedarf auf. Zentral im Gebäudekomplex sind die zwei Sporthallen und darüber liegend die Aula angeordnet. Diese Anordnung unterteilt die Gebäude in zwei Bereiche, da eine Durchquerung nur über diese Räume möglich ist. Alternativ müssen beim Wechsel der Bereiche die Gebäude verlassen werden. Im Rahmen der Maßnahme werden die bestehenden Gebäude erhalten und die Räume an den erkannten Nutzungsbedarf angepasst bzw. modernisiert. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung, sowie zur Brandschutzertüchtigung der Gebäude vorgesehen. Am bestehenden Erweiterungsbau (Bauteil B) ist der Anbau eines neuen Aufzuges inkl. einer barrierefreien WC-Anlage und eines Fluchttreppenhauses geplant. Teilflächen vom Erweiterungsbau (Bauteil B) werden aufgestockt. Die technischen Anlagen beider Gebäude sind in sämtlichen Anlagengruppen stark sanierungsbedürftig. Die Wärmeversorgung erfolgt über Fernwärme, in nutzungsintensiven Teilbereichen sind Lüftungsanlagen vorgesehen. Zudem wird die Fachraumausstattung, das Datennetz sowie die Abwasser- und Wasseranlagen und Gasversorgung für Küche und Fachräume umfassend erneuert. Die an das Bestandsgebäude angrenzenden Freiflächen und der zentrale Schulhof werden nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen entsprechend des Ist-Zustandes wiederhergestellt. Zusätzliche werden im Rahmen der bezirklichen Maßnahmen zur strukturellen Modernisierung 445m 2 Außenanlagen (Tischtennisbereich, Skate- und Calisthenics-Anlage) neu hergestellt. Die Baumaßnahme erfolgt abschnittsweise in 2 Bauphasen im laufenden Schulbetrieb. Im Rahmen der Bauphase 1 erfolgt der Auszug der Grundschule aus dem Bauteil B, die Sanierung des Bauteil B und der anteilig dazugehörigen Verkehrs- und Unterrichtsflächen im Bauteil A. Zur Sicherstellung des durchgängigen Schulbetriebes des Rückert-Gymnasiums erfolgt eine temporäre Errichtung eines Interimsgebäudes (Container-Schulbau) auf dem Grundstück vor Abschluss der Bauphase 1 zur Auslagerung von Teilflächen aus dem Bauteil A ins Interimsgebäude. Nach Abschluss der Bauphase 1 erfolgt eine vorgezogene Nutzungsaufnahme der sanierten Teilflächen zusammen mit der Nutzungsaufnahme des Interimsgebäudes als Voraussetzung für den Beginn der Bauphase 2 (Sanierung Bauteil A). Die vollwertige technische Erschließung der in Nutzung befindlichen Teilflächen des Bestandes und des Interimsgebäudes muss über vorauslaufende Maßnahmen des Ingenieurbaus und der Technischen Gebäudeausrüstung sichergestellt werden. Ebenso muss die vollwertige funktionale Erschließung der in Nutzung befindlichen Teilflächen des Bestandes und des Interimsgebäudes über vorauslaufende Maßnahmen in den Freianlagen sichergestellt werden. Die denkmalgerechte Sanierung soll unter den Aspekten der energetischen Ertüchtigung und der Nachhaltigkeit erfolgen. Die Maßnahme liegt im Geltungsbereich der VwVBU Leistungsblatt 26 und erfolgt unter Anwendung des BNB-Moduls "Unterrichtsgebäude Komplettsanierung".
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.