Im Rahmen der Gesamtsanierung des Landgerichts Bremen (errichtet und übergeben im Jahr 1895) steht die Erhaltung und Nutzung des bestehenden Gebäudebestands im Fokus, wobei alle relevanten Anforderungen an den Brandschutz, die Sicherheit der Rettungswege, die Barrierefreiheit sowie die Denkmalpflege und die Arbeitsstättenrichtlinien berücksichtigt werden müssen. Zudem ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen von zentraler Bedeutung. Im Gebäude (G0832) sind mehrere Nutzer untergebracht, die unterschiedliche Funktionen und Anforderungen an die Räumlichkeiten stellen. Die Hauptnutzung des Gebäudes erfolgt durch das Landgericht, welches als zentraler Akteur in der Justizverwaltung fungiert. Darüber hinaus sind auch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen sowie die Justizvollzugsanstalt Bremen in diesem Gebäude ansässig. Zusätzlich nehmen die Staatsanwaltschaft Bremen und das Amtsgericht jeweils Kleinflächen innerhalb des Gebäudes ein. Die Flächen sind speziell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Institutionen zugeschnitten und ermöglichen eine effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Daher bleibt die organisatorische Struktur der jeweiligen Nutzer unverändert. Mögliche Anpassungen von Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes sollen im Planungsprozess in enger Abstimmung mit den Nutzern vorgenommen werden. Es müssen diverse Mängel und Probleme der Arbeitsplätze und Raumnutzungen in den jeweiligen Nutzerbereichen systematisch bearbeitet werden um eine Optimierung zu erreichen. Diese sind so zu gestalten, dass sie im Rahmen bestehender Nutzungen erfolgen, um die Notwendigkeit eines Bauantrags zu vermeiden. Die angrenzenden Gebäude der Staatsanwaltschaft (G1651) und des Amtsgerichts (G1615) sind nicht Teil der Sanierungsmaßnahmen. Trotzdem müssen deren Zugänge im Rahmen der Sanierung hinsichtlich Sicherheit und Brandschutz berücksichtigt werden. Dies stellt sicher, dass alle relevanten Sicherheitsstandards eingehalten werden und eine durchgängige Sicherheitsarchitektur gewährleistet ist.
Im ersten Schritt ist eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen, um eine vollständige Gesamtübersicht über die erforderlichen Maßnahmen innerhalb des Gebäudes zu erhalten. Der heterogene Gebäudebestand, der hinsichtlich seines Alters und Zustands variiert, soll unter funktionalen, infrastrukturellen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten verbessert werden. Ziel ist es, das Gebäude auf den aktuellen technischen Stand zu bringen, insbesondere im Bereich IT und Datenkommunikation. Das gesamte Gebäude steht unter Denkmalschutz, was bedeutet, dass sämtliche baulichen Veränderungen im Vorfeld mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden müssen. Die Erhaltung der historischen Substanz hat oberste Priorität, und alle Eingriffe sind so zu planen, dass sie den Charakter und die Integrität des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Bei den Außenanlagen sind kleine Anpassungen hinsichtlich Stellplätzen und Zufahrten im Rahmen der gegebenen räumlichen Gegebenheiten notwendig. Das Sicherheitskonzept des Gebäudes, einschließlich aller Zugänge, muss aufgrund der besonderen Nutzung als Gerichtsgebäude angepasst und verbessert werden. Zudem ist sicherzustellen, dass die Zugänge für alle Nutzergruppen erleichtert werden. Die Barrierefreiheit soll in vielen Bereichen optimiert werden, soweit es die baulichen Gegebenheiten zulassen. Es soll darauf geachtet werden, dass die Lösungen sowohl funktional als auch ästhetisch in das historische Gesamtbild des Gebäudes integriert werden. Für das denkmalgeschützte Gebäude bestehen keine speziellen bauökologischen Anforderungen. Dennoch wird sichergestellt, dass neue Bauteile und Materialien gemäß den Bremer Baustandards eingebaut werden. Dies umfasst die Auswahl nachhaltiger Materialien sowie energieeffizienter Lösungen, soweit dies im Einklang mit den Denkmalschutzvorgaben steht. Die Sanierung muss zur Sicherstellung des täglichen Betriebs im laufenden Betrieb sowie in mehreren Bauabschnitten durchgeführt werden. "Eine zusätzlich daraus resultierende Einschränkung besteht darin, dass lärmintensive Arbeiten zwischen 10:00 und 14:00 Uhr nicht durchgeführt werden dürfen." Der Leistungsumfang umfasst zudem auch die Sanierung der bestehenden Innenausstattung sowie der Möblierung der Sitzungssäle. Die vorläufige Kostenschätzung für die Maßnahme beläuft sich auf ca. 46.700.000 Euro (brutto). Davon entfallen ca. 38,4 Mio. Euro (brutto) auf die KG 300 und 7,59 Mio. Euro (brutto) auf die KG 400. Die Kosten der KG 600 umfassen ca. 720.000 Euro (brutto). Der Baubeginn soll vsl. im Mai 2028 beginnen. Es wird angenommen, dass die Gesamtmaßnahme um das Jahr 2033 abgeschlossen sein könnte. Bei dem Gebäude sind höhere Sicherheitsvorkehrungen zu beachten. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags ist die Bereitschaft zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie einer Sicherheitsüberprüfung im Auftragsfall zu erklären. Die zu vergebenden Leistungen für den Leistungsbereich der Objektplanung bestehen aus: - Leistungsphasen 1-2 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI; - Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optional Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen). Besondere Leistungen gem. HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen): - Bestandsaufnahme (LPH 1); - Denkmalpflegerische Abstimmungen; - Aufstellen von Raumbüchern (LPH 2); - Mehraufwand für das Vorziehen aus LPH 3 für die Erstellung der Kostenberechnung bis in die 3. Ebene nach DIN 276-1:2018 12 mit Aufstellen von Mengengerüsten und Angabe der Einheitspreise (LP 2); - Fortschreiben von Raumbüchern (LP 3); - Fortschreiben von Raumbüchern detaillierter Form (LP 5/8); - Vertiefte Preisprüfung im Rahmen der Mitwirkung bei der Vergabe (LP 7); - Verfolgung der Mangelbeseitigung zum Nachweis auf Anforderung (LP 9); - Weitere Besondere Leistungen gem. HOAI. Die Leistungen für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8 werden parallel in einem weiteren VgV-Verfahren ausgeschrieben. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.