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Projekt-ID: #072227-2025

Baustellensicherheit und Zutrittskontrolle für den Bau einer der Monoklärschlammverbrennungsanlage

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Projektbeschreibung

Die Auftraggeberin errichtet am Standort Hildesheimer Hafen eine Mono-Klärschlammverbrennungsanlage (MKVA). Erste Arbeiten auf dem Baufeld, insbesondere Erdarbeiten, wurden bereits ausgeführt. In Abstimmung mit dem ausführenden Bauunternehmen wurde festgelegt, dass mit Beginn der Spezialtiefbauarbeiten zusätzliche Maßnahmen zur Baustellensicherheit und zur Zutrittskontrolle erforderlich werden. Vor diesem Hintergrund möchte der Auftraggeberin mit dem nachstehenden Leistungsverzeichnis die aus seiner Sicht notwendigen Leistungen zur Gewährleistung der Baustellensicherheit und der Zutrittskontrolle vergeben.

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Vor dem Hintergrund des Ressourcenschutzes und der AbfKlärV ist kommunaler Klärschlamm zukünftig in thermischen Behandlungsanlagen zu verwerten. Ziel ist, den dann in der Klärschlammasche enthaltenen Phosphor zurückzugewinnen und in den Nährstoff- und Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund haben sich mehrere Kommunen in der „Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH“, im Folgenden "KNRN", zusammengeschlossen, um diesen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Die Gesellschaft umfasst zum Zeitpunkt der Einreichung des Genehmigungsantrages 22 Gesellschafter und plant am Standort Hildesheimer Hafen, die Errichtung einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage (MKVA). Diese soll der thermischen Verwertung der Klärschlämme dienen, um eine anschließende Rückgewinnung von Phosphor aus der Asche zu ermöglichen. Die KNRN hat den Lieferanten für die Maschinen- und Verfahrenstechnik sowie das ausführende Bauunternehmen beauftragt. Erste Arbeiten auf dem Baufeld, insbesondere Erdarbeiten, wurden bereits ausgeführt. In Abstimmung mit dem ausführenden Bauunternehmen wurde festgelegt, dass mit Beginn der Spezialtiefbauarbeiten zusätzliche Maßnahmen zur Baustellensicherheit und zur Zutrittskontrolle erforderlich werden. Vor diesem Hintergrund fordert der Auftraggeber mit dem nachstehenden Leistungsverzeichnis die aus seiner Sicht notwendigen Leistungen zur Gewährleistung der Baustellensicherheit und der Zutrittskontrolle an. • Start: 16. März 2026 • Laufzeit: 20 Monate • Arbeitstage: Montag bis Freitag • Arbeitszeit pro Tag: 12h/d • Baustellenausweise: ca. 200 Stück Die Absperrungen müssen den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2) und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) entsprechen. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).

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