Gegenstand des Open-House-Verfahrens sind Dienstleistungen von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben.
Die Gemeinde Oberammergau führt im Jahr 2030 als Kulturveranstaltung die „Oberammergauer Passionsspiele“ durch. Im Jahr 2030 werden voraussichtlich 102 Spieltage stattfinden im Zeitraum vom 18.05.2030 bis 06.10.2030. Um Unterkunft und Verpflegung für die Besucher der Passionsspiele 2030 zu organisieren und sicherzustellen, wird ein Anteil der Eintrittskarten zu den Passionsspielen mit Unterkunfts-, Verpflegungs- und sonstigen Leistungen zu Arrangements gebündelt und vertrieben. Der Vertrieb der Eintrittskarten und der Arrangements sowie die Bündelung der Unterkunfts-, Verpflegungs- und sonstigen Leistungen mit der Eintrittskarte zu Arrangements erfolgt durch die Passionsspiele Oberammergau Vertriebs GmbH & Co. KG (nachfolgend auch nur "Vertriebsgesellschaft" oder „Auftraggeber“ genannt), deren Mehrheitsgesellschafter die Gemeinde Oberammergau ist. Derzeit ist geplant, dass bis zu 220.000 Eintrittskarten zu Arrangements gebündelt werden. Es werden dabei die aus Anlage 2 ersichtlich 1- und 2-Tages-Arrangements gebildet. Neben Übernachtungsleistungen (Los 1: Übernachtung und Frühstück) werden bei den 2-Tages-Arrangements Verpflegungsleistungen für den jeweiligen Vorabend eines Spieltages (Los 2: Vorabendessen) und für das Mittagessen eines Spieltages (Los 3: Mittagessen "Light Lunch") sowie bei den 1- und 2-Tages-Arrangements und den Einzelticktes (die Einzeltickets sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens) das Abendessen (Los 4: Passionsabendessen) an dem jeweiligen Spieltag benötigt. Das Passionsabendessen ist jeweils fester Bestandteil sowohl der 1- als auch der 2-Tages-Arrangements. Das Mittagessen "Light Lunch" kann beim 1-Tages-Arrangement oder 2-Tages-Arrangement optional vom Kunden dazu gebucht werden. Kunden, die Einzeltickets erwerben, können ebenfalls optional ein Passionsabendessen oder ein Light Lunch dazu buchen. Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherstellung der Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen für die Bildung der Arrangements. Das Verfahren richtet sich hinsichtlich der Unterkunftsleistungen (Los 1) an • Hotels, • Gasthöfe, • Pensionen und • Gästehäuser mit gewerblichem Standard sowie hinsichtlich der gastronomischen Leistungen (Los 2, 3 und 4) an • Restaurants, • Hotels, Pensionen, Gasthöfe und Gästehäuser mit Gastronomie sowie • Sonstige Betriebe mit geeigneter Küchen- und Servicequalität. Zur Deckung des Bedarfs führt die Vertriebsgesellschaft ein sogenanntes Open House-Verfahren durch, das eine Verfahrensart außerhalb des (europäischen) Vergaberechts darstellt. Das Verfahren unterfällt schon deshalb nicht dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB, weil keine Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Anbietern stattfindet. Vielmehr wird die Vertriebsgesellschaft mit jedem Anbieter, der die nachstehend genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und dies entsprechend nachweist, eine Rahmenvereinbarung abschließen, die den Anbieter grundsätzlich zur Erbringung der Dienstleistungen für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung berechtigt. Die Inanspruchnahme der angebotenen Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen hängt vom Umfang der Nachfrage nach Arrangements und etwaiger Rückgaben von Arrangementkontingenten der Abnehmer vor dem jeweiligen Spieltag ab. Die Nutzung der eVergabe-Plattform und des EU-Amtsblattes dient ausschließlich zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und führt nicht dazu, dass sich die Vertriebsgesellschaft dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB unterwerfen müsste oder unterwirft. Insbesondere auch die in dem Formular für die Auftragsbekanntmachung verwendeten Begriffe, die auf die Anwendbarkeit der §§ 97 ff. GWB hindeuten (etwa die Benennung der Verfahrensart oder die Benennung einer Vergabekammer als zuständige Nachprüfungsinstanz), haben keinerlei präjudizielle Wirkung. Die Verwendung der Begrifflichkeiten erfolgt lediglich deshalb, weil das Bekanntmachungsformular diese Begrifflichkeiten vorsieht und teilweise zwingende Eintragungen verlangt. Dasselbe gilt für die Nennung des Einreichungstermins für das Angebot und die Nennung von Fristen im Bekanntmachungsformular. Bitte beachten Sie die beigefügten ausführlichen Verfahrensunterlagen, insbesondere die Zulassungsbedingungen. Die Hauptzulassungsphase endet am 14. August 2026, 18.00, die Nachzulassungsphase endet mit Ablauf des 30. Juni 2028. Des Weiteren wird auf Folgendes hingewiesen: Sofern im Rahmen der Abgabe der Zulassungsanträge die Abgabe eines "Leistungsverzeichnisses/Preisblattes" (nicht Anlage 5 oder Anlage 6 der beigefügten Unterlagen für das Zulassungsverfahren) über die Vergabeplattform gefordert wird, ist hier EUR 1,00 netto einzutragen. Die Abgabe dieses Formulars entfaltet keine Rechtswirkung, ist aber vss. aufgrund der Voreinstellungen der Vergabeplattform zum Abschluss der Einreichung des Zulassungsantrags erforderlich.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
Zulassungsbedingungen.pdf
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Anlage 12 Eigenerklärungen.pdf
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Anlage 11 testauswertung-passion-klassifizierung.xlsx
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Anlage 10 antrag-passions-klassifizierung.pdf
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Anlage 9-passions-klassifizierung-kriterienkatalog.pdf
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Anlage 8 ESSENSGEBERVERTRAG POV.pdf
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Anlage 8 ESSENSGEBERVERTRAG POV.docx
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Anlage 7 VERMIETERVETRAG POV.pdf
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Anlage 7 VERMIETERVETRAG POV.docx
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Anlage 6 Preisblatt Los 2 -4.xlsx
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Anlage 5 Preisblatt Los 1.xlsx
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Anlage 4 Zulassungsformular Los 2-4.xlsx
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Anlage 3 Zulassungsformular Los 1.xlsx
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Anlage 2 Leistungsinhalte Arrangement.pdf
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Anlage 1 Kalender Spieltage 2030.xlsx
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LV_413840.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.