Objektplanung - Gebäude und Innenräume
Zur Deckung des bestehenden Bedarfs an Schießausbildung wurde der Bau mehrerer Hallenschießanlagen deutschlandweit gebilligt. Seit 2020 / 2021 werden die ersten Hallenschießanlage auf Bundeswehrliegenschaften gebaut. Nun wurde seitens des Bauherrn auch für die Julius-Leber-Kaserne in Husum ein Planungsauftrag für die Planung und den Bau einer Hallenschießanlage erteilt. Die Hallenschießanlage soll bundesweit mehr als 20-mal gebaut werden. Daher wurde seitens des BMVg eine Standardplanung beauftragt mit dem Ziel, Honorarkosten und Planungszeiten einzusparen. Die Standardplanung wird zzt. noch von der Landesbaudirektion (LBD) Bayern erstellt und wird den Bauverwaltungen, die mit der Planung einer Hallenschießanlage in deren Bereich beauftragt werden, als Grundlage der weiteren Planung zur Verfügung gestellt. Die Initialen Projektunterlage (IPU, Leistungsphase (LPH) 1 HOAI) für die Standardplanung wurde erstellt und die Qualitätssicherung durch den Bauherrn bestätigt. Zzt. wird die finale Projektunterlage (FPU, LPH 3 HOAI) durch die LBD Bayern für die Standardplanung erstellt. Diese Standardplanung soll dann durch die jeweilige Bauverwaltung mit den erforderlichen standortbezogenen Anpassungen (Wind- und Schneelasten, Baugrund, Planung der Erschließung und Außenanlagen, …) ergänzt und der Fachaufsicht führenden Ebene (FfE) zur Prüfung und baufachlichen Genehmigung vorgelegt werden. Darüber hinaus werden im Zuge der Standardplanung die LPH 5 und 6 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Erstellung von Leistungsverzeichnissen)) bearbeitet und zur Verfügung gestellt, diese sind ebenfalls an die Ergebnisse der standortbezogenen Planungen anzupassen. In der Hallenschießanlage sollen gemäß den baulichen Forderungen im Wesentlichen die Schießübungen des Nahbereichsschießens umgesetzt werden. Gemäß Raumbedarfsplan sind zwei Schießhallen zu integrieren. In beiden Hallen wird eine interaktive Zieldarstellungsanlage (iZDA) implementiert, die Bereitstellung dieser technischen Ausstattung erfolgt über ein bereits eingeleitetes Rüstungsprojekt. Der Baukörper der Hallenschießanlage gliedert sich in zwei Gebäudeteile mit klarer architektonischer Trennung. Das Hauptgebäude ist ein zweigeschossiger Hallenbau mit Abmessungen von ca. 72 m x 37 m. Über einen Rücksprung in der Fassade schließt sich an der Giebelseite des Hallenneubaus ein eingeschossiger Anbau mit Abmessungen von ca. 17 m x 35 m an. Durch einen Rücksprung der Fassade an der Längsseite des Gebäudes wurde eine überdachte Zone zum Be- und Entladen geschaffen. Das obere Geschoss der Halle wurde als Technikgeschoss für die Aufstellung der Lüftungsgeräte und der Anlagentechnik konzipiert. Der Zugang erfolgt über eine außenliegende Treppenanlage. Weiterhin sind im Gebäude Sanitärräume, Räume für die Waffenreinigung und Munitionsausgabe, Lagerräume für persönliche Schutzausrüstung, Regie-, Server-, Besprechungs-, Simulationsräume sowie zwei Technikbühnen geplant. Zur Gewährung der Schießsicherheit werden sämtliche Bauteile der Umfassung der Schießhallen durchschusssicher und abprall- bzw. rückprallersicher ausgebildet. Die Decken und Wände bestehen aus Stahlbeton, die versetzte Pultdachkonstruktion aus Stahl und das Dach aus Stahltrapezblechprofilen. Die Planung sieht vor, dass der Rohbau in Ortbeton und / oder Stahlbetonfertigteilen herstellt werden kann, je nachdem, welche Variante der Betonbaufirma wirtschaftlicher erscheint. Die Fassade des Gebäudes ist als vorgehängte hinterlüftete Fassade mit Faserzementtafeln geplant. Auch im Innenausbau wird ein besonderes Augenmerk auf die Schießsicherheit gelegt, welche alle Eventualitäten mit einbezieht und somit einige neuartige Ausführungsvarianten im Bau entstehen bzw. noch entstehen werden. Die Hallenschießanlage erhält eine vollständige Umfahrungsmöglichkeit und Stellplätze für Kleinfahrzeuge und einen Busstellplatz. Die Schießhallen werden über Lüftungsanlagen mit Kolbenströmung / Luftströmung belüftet. Die Wärmeversorgung des Gebäudes wird mittels Anbindung an das Wärmenetz der Liegenschaft realisiert. Über eine auf der gesamten Dachfläche geplanten Photovoltaik-Anlage wird Strom erzeugt. Bis zum Vorliegen der überarbeiteten FPU (geplant Anfang 2025) werden zzt. Vergabeverfahren für die Beauftragung von Planungsleistungen, die nicht im eigenen Hause erbracht werden können, vorbereitet. Dabei wurden die spezifischen Leistungspflichten aufgrund der umfangreichen Vorleistung der Standardplanung angepasst. Ziel ist es, im II. Quartal 2025 unmittelbar nach Vorliegen der Standardplanung der FPU mit dem Planungsteam die standortbezogenen Anpassungen vorzunehmen und der FfE Mitte 2025 die vollständige FPU für den Standort Husum zur Prüfung und baufachlichen Genehmigung vorzulegen. Die anrechenbaren Kosten der aktuellen Standardplanung (ohne standortbezogene Anpassungen) belaufen sich auf: KG 300 10.112.655,30 € KG 400 6.018.833,92 € Aufgrund der in der Erstellung befindlichen Standardplanung wurden die v. H.-Sätze bis zur LPH 6 angepasst (reduziert). Die der Honorarberechnung zugrunde liegenden anrechenbare Kosten beruhen auf der Standardplanung ohne Standortbezug und stellen damit keine abschließende Kostenberechnung dar. Darüber hinaus ist die FPU der Standardplanung noch in der Erstellung und wird jüngsten Angaben zufolge noch umgeplant. Die Kostenberechnung muss nach Fertigstellung der "Muster-FPU" und Implementierung der standortbezogenen Kosten fortgeschrieben werden. Termine: Abgabe der FPU: 01.08.2025 (bzw. 13 Wochen nach Erhalt der Standardplanung) Baubeginn: 01/2027 Fertigstellung: 06/2029
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.