Gegenstand der Bekanntmachung ist der Abschluss eines Vertrages mit einzelnen Leistungserbringern und/oder Leistungserbringerverbänden nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Hilfsmittellieferung (Gesundheitsleistungen) der Produktuntergruppe 18 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere: Beratung, Lieferung und Einweisung der / des Versicherten in die sachgerechte Handhabung, Wartungen, Reparaturen und sicherheitstechnische Kontrollen. Für die Unterproduktgruppen 18.50.02.0 und 18.50.02.2 sollen 5-Jahrespauschalen vereinbart werden, alle weiteren Hilfsmittel werden i. R. von Kauf/Wiedereinsatzes versorgt. Die IKK nutzt für die Einlagerung ihrer Hilfsmittel ein Zentrallager. Der Wiedereinsatz, die Rückholung, die Aufbereitung zur Einlagerung, die Lagerhaltung und die Entsorgung der Hilfsmittel, sofern sie im Rahmen des Kauf-Wiedereinsatzes abgegeben werden, sind nicht Bestandteil dieses neu zu schließenden Vertrages. Der Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen.
Leistungserbringer, deren Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse von Leistungserbringern können dem Vertrag je nach Vertragstyp während der gesamten Vertragsdauer zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner jederzeit beitreten.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.