Projekt-ID: #1882

Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung in Römerstein-Böhringen

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Projektbeschreibung

Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Neubau einer zweizügigen Grundschule

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5 Lose

Die Gemeinde Römerstein beabsichtigt die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter soll der Neubau bis Ende 2029 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen (LPH. 1 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Technische Ausrüstung HLS und Elektro (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Bislang waren die Grundschulstandorte dezentral auf die Teilorte Zainingen und Donnstetten verteilt. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen zweizügigen Grundschulgebäudes vor. Das Vorhaben soll in Bauabschnitten realisiert werden. Zunächst wird der Grundschulstandort im Teilort Donnstetten noch als Nebenstandort weiterbetrieben. Der Neubau soll am Standort des „Römersteiner Schulparks“ – Ortsteil Böhringen, östlich der bestehenden „Gemeinschaftsschule Vordere Alb“ (GMS) und südlich der bestehenden Turn- und Festhalle auf dem gemeindeeigenen Flst.-Nr. 462 integriert werden. Die bestehende Mensa der GMS kann mitgenutzt werden. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Gemeinde Römerstein als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. IM2-2242-34/4, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Kultus-, Finanz-, und Innenministeriums BW sowie Flächen- und Kubaturvor-gaben aus der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung – VwV SchulBau zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.

Die Gemeinde Römerstein beabsichtigt die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter soll der Neubau bis Ende 2029 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen (LPH. 1 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Technische Ausrüstung HLS und Elektro (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Bislang waren die Grundschulstandorte dezentral auf die Teilorte Zainingen und Donnstetten verteilt. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen zweizügigen Grundschulgebäudes vor. Das Vorhaben soll in Bauabschnitten realisiert werden. Zunächst wird der Grundschulstandort im Teilort Donnstetten noch als Nebenstandort weiterbetrieben. Der Neubau soll am Standort des „Römersteiner Schulparks“ – Ortsteil Böhringen, östlich der bestehenden „Gemeinschaftsschule Vordere Alb“ (GMS) und südlich der bestehenden Turn- und Festhalle auf dem gemeindeeigenen Flst.-Nr. 462 integriert werden. Die bestehende Mensa der GMS kann mitgenutzt werden. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Gemeinde Römerstein als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. IM2-2242-34/4, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Kultus-, Finanz-, und Innenministeriums BW sowie Flächen- und Kubaturvor-gaben aus der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung – VwV SchulBau zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.

Die Gemeinde Römerstein beabsichtigt die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter soll der Neubau bis Ende 2029 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen (LPH. 1 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Technische Ausrüstung HLS und Elektro (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Bislang waren die Grundschulstandorte dezentral auf die Teilorte Zainingen und Donnstetten verteilt. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen zweizügigen Grundschulgebäudes vor. Das Vorhaben soll in Bauabschnitten realisiert werden. Zunächst wird der Grundschulstandort im Teilort Donnstetten noch als Nebenstandort weiterbetrieben. Der Neubau soll am Standort des „Römersteiner Schulparks“ – Ortsteil Böhringen, östlich der bestehenden „Gemeinschaftsschule Vordere Alb“ (GMS) und südlich der bestehenden Turn- und Festhalle auf dem gemeindeeigenen Flst.-Nr. 462 integriert werden. Die bestehende Mensa der GMS kann mitgenutzt werden. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Gemeinde Römerstein als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. IM2-2242-34/4, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Kultus-, Finanz-, und Innenministeriums BW sowie Flächen- und Kubaturvor-gaben aus der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung – VwV SchulBau zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.

Die Gemeinde Römerstein beabsichtigt die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter soll der Neubau bis Ende 2029 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen (LPH. 1 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Technische Ausrüstung HLS und Elektro (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Bislang waren die Grundschulstandorte dezentral auf die Teilorte Zainingen und Donnstetten verteilt. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen zweizügigen Grundschulgebäudes vor. Das Vorhaben soll in Bauabschnitten realisiert werden. Zunächst wird der Grundschulstandort im Teilort Donnstetten noch als Nebenstandort weiterbetrieben. Der Neubau soll am Standort des „Römersteiner Schulparks“ – Ortsteil Böhringen, östlich der bestehenden „Gemeinschaftsschule Vordere Alb“ (GMS) und südlich der bestehenden Turn- und Festhalle auf dem gemeindeeigenen Flst.-Nr. 462 integriert werden. Die bestehende Mensa der GMS kann mitgenutzt werden. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Gemeinde Römerstein als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. IM2-2242-34/4, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Kultus-, Finanz-, und Innenministeriums BW sowie Flächen- und Kubaturvor-gaben aus der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung – VwV SchulBau zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.

Die Gemeinde Römerstein beabsichtigt die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter soll der Neubau bis Ende 2029 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen (LPH. 1 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Technische Ausrüstung HLS und Elektro (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Bislang waren die Grundschulstandorte dezentral auf die Teilorte Zainingen und Donnstetten verteilt. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen zweizügigen Grundschulgebäudes vor. Das Vorhaben soll in Bauabschnitten realisiert werden. Zunächst wird der Grundschulstandort im Teilort Donnstetten noch als Nebenstandort weiterbetrieben. Der Neubau soll am Standort des „Römersteiner Schulparks“ – Ortsteil Böhringen, östlich der bestehenden „Gemeinschaftsschule Vordere Alb“ (GMS) und südlich der bestehenden Turn- und Festhalle auf dem gemeindeeigenen Flst.-Nr. 462 integriert werden. Die bestehende Mensa der GMS kann mitgenutzt werden. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Gemeinde Römerstein als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. IM2-2242-34/4, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Kultus-, Finanz-, und Innenministeriums BW sowie Flächen- und Kubaturvor-gaben aus der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung – VwV SchulBau zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.

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