Die Auftraggeber beabsichtigen einen Vertrag zur Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur Infusionstherapie (PG 03) gemäß § 33 SGB V in Verbindung mit § 127 Abs, 1 abzuschließen. Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V verwiesen. Ein Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen oder einen bestimmten Auftragswert.
Versorgungsvertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung Hilfsmitteln der Infusionstherapie (PG03) inklusive sämtlicher in diesem Zusammenhang stehender Dienstleistungen
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.