Für den Neubau eines Bildungs- und Informationszentrums und die Sanierung eines Neusiedlerhauses am Gedenkort Jamlitz soll die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI_Anl Gr. 1-3, 4-5, 6 und 8 durchgeführt werden.
An dem Gedenkort soll ein Bildungs- und Informationszentrum entstehen. Das Gedenken richtet sich an die Zeit der Nutzung als Außenlager des KZ Sachsenhausen von 1943 bis 1945 und die nachträgliche Nutzung von 1945 bis 1947 als sowjetisches Speziallager. Im Anschluss an diese Nutzungen wurden die Grundstücke geteilt und an Neusiedler übergeben. Es stehen keine Gebäude mehr aus der Gedenkzeit. Auf den Flurstücken 410 und 411 stehen noch 2 Neusiedlerhäuser mit Nebengebäuden. Es ist geplant, für das Bildungs- und Informationszentrum einen erdgeschossigen Neubau zu errichten, der über einen Schulungs- und Vortragsraum inkl. Lüftungs- und Medientechnik, eine Bibliothek sowie Büros verfügt. Ein Neusiedlerhaus mit Nebengebäuden wird abgebrochen (auf Flurstück 410) und ein Neusiedlerhaus (auf Flurstück 411) wird zur Darstellung der Nachnutzung des Geländes saniert. Dieses Gebäude steht unter Denkmalschutz. Für das Bildungs- und Informationszentrum wurde in den vergangenen Jahren eine Machbarkeitsstudie erstellt. Für alle Bestandsgebäude liegen Aufmaße vor. Die Erschließung des bestehen bleibenden Bestandsgebäudes erfolgt u.U. über den zu planenden Neubau. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Musterverträge der RLBau stufenweise - zunächst bis zur Leistungsphase 4 - und ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile.
An dem Gedenkort soll ein Bildungs- und Informationszentrum entstehen. Das Gedenken richtet sich an die Zeit der Nutzung als Außenlager des KZ Sachsenhausen von 1943 bis 1945 und die nachträgliche Nutzung von 1945 bis 1947 als sowjetisches Speziallager. Im Anschluss an diese Nutzungen wurden die Grundstücke geteilt und an Neusiedler übergeben. Es stehen keine Gebäude mehr aus der Gedenkzeit. Auf den Flurstücken 410 und 411 stehen noch 2 Neusiedlerhäuser mit Nebengebäuden. Es ist geplant, für das Bildungs- und Informationszentrum einen erdgeschossigen Neubau zu errichten, der über einen Schulungs- und Vortragsraum inkl. Lüftungs- und Medientechnik, eine Bibliothek sowie Büros verfügt. Ein Neusiedlerhaus mit Nebengebäuden wird abgebrochen (auf Flurstück 410) und ein Neusiedlerhaus (auf Flurstück 411) wird zur Darstellung der Nachnutzung des Geländes saniert. Dieses Gebäude steht unter Denkmalschutz. Für das Bildungs- und Informationszentrum wurde in den vergangenen Jahren eine Machbarkeitsstudie erstellt. Für alle Bestandsgebäude liegen Aufmaße vor. Die Erschließung des bestehen bleibenden Bestandsgebäudes erfolgt u.U. über den zu planenden Neubau. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Musterverträge der RLBau stufenweise - zunächst bis zur Leistungsphase 4 - und ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile.
An dem Gedenkort soll ein Bildungs- und Informationszentrum entstehen. Das Gedenken richtet sich an die Zeit der Nutzung als Außenlager des KZ Sachsenhausen von 1943 bis 1945 und die nachträgliche Nutzung von 1945 bis 1947 als sowjetisches Speziallager. Im Anschluss an diese Nutzungen wurden die Grundstücke geteilt und an Neusiedler übergeben. Es stehen keine Gebäude mehr aus der Gedenkzeit. Auf den Flurstücken 410 und 411 stehen noch 2 Neusiedlerhäuser mit Nebengebäuden. Es ist geplant, für das Bildungs- und Informationszentrum einen erdgeschossigen Neubau zu errichten, der über einen Schulungs- und Vortragsraum inkl. Lüftungs- und Medientechnik, eine Bibliothek sowie Büros verfügt. Ein Neusiedlerhaus mit Nebengebäuden wird abgebrochen (auf Flurstück 410) und ein Neusiedlerhaus (auf Flurstück 411) wird zur Darstellung der Nachnutzung des Geländes saniert. Dieses Gebäude steht unter Denkmalschutz. Für das Bildungs- und Informationszentrum wurde in den vergangenen Jahren eine Machbarkeitsstudie erstellt. Für alle Bestandsgebäude liegen Aufmaße vor. Die Erschließung des bestehen bleibenden Bestandsgebäudes erfolgt u.U. über den zu planenden Neubau. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Musterverträge der RLBau stufenweise - zunächst bis zur Leistungsphase 4 - und ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile.
An dem Gedenkort soll ein Bildungs- und Informationszentrum entstehen. Das Gedenken richtet sich an die Zeit der Nutzung als Außenlager des KZ Sachsenhausen von 1943 bis 1945 und die nachträgliche Nutzung von 1945 bis 1947 als sowjetisches Speziallager. Im Anschluss an diese Nutzungen wurden die Grundstücke geteilt und an Neusiedler übergeben. Es stehen keine Gebäude mehr aus der Gedenkzeit. Auf den Flurstücken 410 und 411 stehen noch 2 Neusiedlerhäuser mit Nebengebäuden. Es ist geplant, für das Bildungs- und Informationszentrum einen erdgeschossigen Neubau zu errichten, der über einen Schulungs- und Vortragsraum inkl. Lüftungs- und Medientechnik, eine Bibliothek sowie Büros verfügt. Ein Neusiedlerhaus mit Nebengebäuden wird abgebrochen (auf Flurstück 410) und ein Neusiedlerhaus (auf Flurstück 411) wird zur Darstellung der Nachnutzung des Geländes saniert. Dieses Gebäude steht unter Denkmalschutz. Für das Bildungs- und Informationszentrum wurde in den vergangenen Jahren eine Machbarkeitsstudie erstellt. Für alle Bestandsgebäude liegen Aufmaße vor. Die Erschließung des bestehen bleibenden Bestandsgebäudes erfolgt u.U. über den zu planenden Neubau. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Musterverträge der RLBau stufenweise - zunächst bis zur Leistungsphase 4 - und ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.