Das Open-House-Verfahren ist ein nicht exklusives Zulassungsverfahren zu einer Rahmenvereinbarung, das allen interessierten Unternehmern während der Vertragslaufzeit offensteht und bei dem der Auftraggeber selbst keine Auswahl zwischen den Angeboten trifft. Es unterliegt nicht dem Vergaberecht. Interessierte Unternehmer können dem Vertragssystem während der gesamten Laufzeit beitreten, ohne dass es dabei zu einer Angebotswertung in irgendeiner Form kommt. Die qualitativen Anforderungen an die Liefer- und Dienstleistungen als auch die Vergütung werden vorab festgelegt und bekannt machen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind nicht verhandelbar.
a) Art der Leistung: Energieberatung von Immobilieneigentümern in Schleswig-Holstein inkl. Ausstellen eines raumweisen Heizlastberechnung. b) Umfang der Leistung: Die Leistung umfasst die Energieberatung vor Ort, sowie grundsätzlich das Ausstellen einer raumweisen Heizlastberechnung im Anschluss der Beratung. Beraten werden Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie Mehrfamilienhäuser. c) Ausführungszeitraum: Der Ausführungszeitraum ist zwischen Juni und Oktober 2026. Die einzelnen Energieberatungen richten sich nach dem jeweiligen Einzelabruf nach der Rahmenvereinbarung. Die Einzelabruf beginnt regelmäßig mit Beginn der Beratungstätigkeit nach erfolgreicher Vermittlung und endet regelmäßig mit der Übermittlung des Beratungsprotokolls und -ergebnisses nebst raumweiser Heizlastberechnung. Der Berater hat nach der Übermittlung des Beratungsergebnisses für Rückfragen (Nachbesprechung) zur Verfügung zu stehen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.