Das Open-House-Verfahren ist ein nicht exklusives Zulassungsverfahren zu einer Rahmenvereinbarung, das allen interessierten Unternehmern während der Vertragslaufzeit offensteht und bei dem der Auftraggeber selbst keine Auswahl zwischen den Angeboten trifft. Es unterliegt nicht dem Vergaberecht. Interessierte Unternehmer können dem Vertragssystem während der gesamten Laufzeit beitreten, ohne dass es dabei zu einer Angebotswertung in irgendeiner Form kommt. Die qualitativen Anforderungen an die Liefer- und Dienstleistungen als auch die Vergütung werden vorab festgelegt und bekannt machen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind nicht verhandelbar.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.