Projekt-ID: #25-5-201

Generalplanerleistungen im Rahmen der Erweiterung Ganztag und Anpassungen im Bestand an der Maria-Sibylla-Merian-Schule, Pflanzenländer Weg 4, 63683 Ortenberg

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Projektbeschreibung

Dienstleistung von Architektur-und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (Generalplaner) im Rahmen der Erweiterung Ganztag und Anpassungen im Bestand an der Maria-Sibylla-Merian-Schule, Pflanzenländer Weg 4, 63683 Ortenberg. Weitere Angaben zur Baumaßnahme und zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte der als Anlage01 beigefügten Bau-, Objekt und Leistungsbeschreibung.

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Aufgrund der ab 2026 gesetzlich geltenden Ganztags-Regelung steigt am Schulstandort der Maria-Sibylla-Merian-Schule in Ortenberg der reguläre Raumbedarf. Im Rahmen einer übergeordneten Standortbetrachtung erfolgte schulträgerseitig eine Raumbedarfsprüfung aus der weitergehend ein angepasstes vorläufiges Raumprogramm hervorging. Um das standortbezogene Raumprogramm abbilden zu können, sind am Schulstandort im Rahmen dieser Maßnahme die nachfolgend beschriebenen wesentlichen Planungsleistungen zu erbringen: • Titel 1: Neubau/Erweiterung für den Ganztag (ohne Außenanlage) • Titel 2: Anpassungen im Bestand • Titel 3: Herstellung/Erweiterung der Außenanlage Die Maria-Sybilla-Merian-Schule ist eine Grundschule im Wetteraukreis. Der Schulstandort besteht aus mehreren Gebäuden (Hauptgebäude und Altbau), die ebenerdig freistehend untereinander über den Außenbereich zugänglich sind. Weitere Einzelheiten sowie den Umfang der zu erbringenden Generalplanerleistungen und den vorgesehenen Stufen A und B entnehmen Sie bitte der als Anlage 01 beigefügten Bau-, Objekt- und Leistungsbeschreibung. Die Bieter können nur ein Honorarangebot (gem. Anlage 11 Angebotsvordruck im Excel-Format oder Anlage 12 Angebotsvordruck im pdf-Format) für die Baumaßnahme abgeben. Die entsprechenden anrechenbaren Kosten sind bereits in dem Angebotsvordruck vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt ebenfalls für den weiteren Inhalt. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 (Stufe A), sowie nach Abruf und schriftlicher Benachrichtigung, die der Leistungsphase 5-9 (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Stufe B. Der Auftraggeber darf die Leistungen der Stufen B ohne vorherige Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen von einer weiteren Beauftragung absehen (siehe § 3 Besondere Vertragsbedingungen). Mit der Einreichung seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer die folgenden Leistungen später zu erbringen, da deren Umfang im Vorfeld nicht vollumfänglich ersichtlich sind (z. B. wegen noch fehlender Planungsgrundlage oder noch fehlender Bestandsaufnahme): 1. Für die Leistungen der Untertitel 3.2 und 3.3. erfolgt noch keine Preisabfrage. Diese erfolgt, sobald der Umfang feststeht. Vor Abruf dieser Leistungen (1.) treffen der Auftraggeber und der Auftragnehmer eine Honorarvereinbarung.

Vertragslaufzeit 30.11.2025 – 30.12.2030

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