Lieferung Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF10 nach DIN14530-26 als Messe- oder Vorführfahrzeug
Der Kreis Lippe ist nach § 4 des BHKG NRW gesetzlich zur weiterführenden Ausbildung von Feuerwehreinsatzkräften der lippischen Kommunen verpflichtet. Hierzu ist auch die Unterhaltung von Gebäuden und Einsatzmaterialien verpflichtend, um dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Der Kreis Lippe hält hierfür im FB Bevölkerungschutz, Team 381.3 Feuerwehrausbildungszentrum seit vielen Jahren ein eigenes Ausbildungsfahrzeuge/Löschfahrzeug vor. Dieses wurde gebraucht erworben und ist nunmehr über 30 Jahre alt. Ein technisches Gutachten hat die weitere Einsatzbereitschaft ausgeschlossen. Somit steht eine unabdingliche Neubeschaffung für ein Ausbildungsfahrzeug an. Hierzu soll ein Messe-, oder Vorführfahrzeug im Jahr 2026 erworben werden.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.