Die Krankenkassen sind nach § 342 SGB V dazu verpflichtet, jedem Versicherten eine nach § 325 Absatz 1 SGB V zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Die TK benötigt dazu bestimmte Lieferartefakte: Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen die folgenden Leistungen: - Umsetzung der Vorgaben und Spezifikationen der gematik für das ePA-Aktensystem - Bereitstellung und Betrieb des ePA-Backends (ePA-Aktensystem, VAU und dazugehörige Systeme und Schnittstellen) - Bereitstellung sämtlicher Komponenten in folgenden Umgebungen: PU, TU, RU und RU DEV - Unterstützungsleistungen auf Abruf. Die Krankenkassen sind nach § 342 Absatz 7 SGB V dazu verpflichtet ein ePA-FdV auch für stationäre Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Das "ePA Desktop FdV" wird aktuell als White-Label-App vollständig extern entwickelt und für die Betriebssysteme Windows, Mac OS und Linux dem Versicherten unter dem Namen "TK-Safe" angeboten. Das "ePA Desktop FdV" ist nicht Teil dieser Beschaffung. Die TK entwickelt und betreibt das Push-Gateway eigenständig. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
EVB_IT_Cloudvertrag.pdf
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EVB_IT_Cloud_AGB.pdf
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V3 Informationssicherheit.pdf
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V4 Regelungen zur Auftragsverarbeitung.pdf
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E2 Bietergemeinschaftserklaerung.docx
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E3 Verpflichtungserklaerung DU.docx
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V1 Interessenteninformation.docx
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Teilnahmeantrag.docx
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E1 Bewerbungsbogen_neu.docx
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V2 Leistungsbeschreibung.pdf
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L1 Pflichtenheft.pdf
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gemAnbT_Aktensystem_ePA_ATV_3.1.3-1_Aufteilung der Verantwortlichkeiten_TK - Aktensystem-Betreiber.pdf
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AAT+BWB.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.