Bauabschnitt 1: Tief- und Straßenbau, konstruktiver Ingenieurbau, RÜB, Leitungsverlegungen - Im Zusammenhang mit dem Großprojekt Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach und Ausbau der L1100 Neckartalstraße plant die Stadt Heilbronn als Bauabschnitt 1 den Ausbau eines Teils der bestehenden Alexander-Baumann-Straße, den Neubau einer Verbindungsstraße zwischen der Alexander-Baumann-Straße bzw. dem Industriepark Böllinger Höfe bis einschließlich Buchener Straße sowie den Ausbau der L1100 Neckartalstraße. Neben den eigentlichen Straßenbau- Brückenbau und Leitungsverlegemaßnahmen sowie der Erweiterung eines Zustiegsbauwerks zu einem bestehenden Neckardüker (Helga Himmelsbach-Tunnel) für das Amt für Straßenwesen Heilbronn sind im Zuge der Baumaßnahme bestehende Leitungen der Heilbronner Versorgungsbetriebe mbH (HNVG) und der Netzgesellschaft Heilbronn-Franken (NHF) zurückzubauen und neue Leitungen zu verlegen. Für die Entsorgungsbetriebe Heilbronn ist der Bau eines RüB Bestandteil der vorliegenden Maßnahme.
Im Zusammenhang mit dem Großprojekt Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach und Ausbau der L1100 Neckartalstraße plant die Stadt Heilbronn als Bauabschnitt 1 den Ausbau eines Teils der bestehenden Alexander-Baumann-Straße, den Neubau einer Verbindungsstraße zwischen der Alexander-Baumann-Straße bzw. dem Industriepark Böllinger Höfe bis einschließlich Buchener Straße sowie den Ausbau der L1100 Neckartalstraße. Neben den eigentlichen Straßenbau- Brückenbau und Leitungsverlegemaßnahmen sowie der Erweiterung eines Zustiegsbauwerks zu einem bestehenden Neckardüker (Helga Himmelsbach-Tunnel) für das Amt für Straßenwesen Heilbronn sind im Zuge der Baumaßnahme bestehende Leitungen der Heilbronner Versorgungsbetriebe mbH (HNVG) und der Netzgesellschaft Heilbronn-Franken (NHF) zurückzubauen und neue Leitungen zu verlegen. Für die Entsorgungsbetriebe Heilbronn ist der Bau eines RüB Bestandteil der vorliegenden Maßnahme.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.