Das Wärmeplanungsgesetz – (WPG) fordert gem. § 32 von den Wärmenetzbetreibern einen Wär-menetzausbau- und - Dekarbonisierungsfahrplan bis 31. Dezember 2026. Sollte ein Transformati-onsplan (BEW Modul 1, Antrag bis 31.12.2025) erstellt werden, entfällt diese Pflicht und es wird eine zusätzliche Förderung gewährt. Um der Verpflichtung nach § 32 WPG zuvorzukommen und um wei-ter Förderung zu erlangen wird dieser Transformationsplan beauftragt. Dieser Transformationsplane dient dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau des bestehender Wärmenetzsysteme über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer voll-ständigen Versorgung des Netzes durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045 darzustel-len. Auf dieser Basis muss der Transformationsplan konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeitho-rizonten, sowie die dafür notwendigen Ressourcen darlegen. Der Transformationsplan ist Grundlage für nachfolgende Maßnahmen. Es sind Maßnahmenpakte zu entwickeln, dazustellen und deren Um-setzung zu beschreiben. Dies auch unter der Berücksichtigung ob und welche Pakete in der Umset-zung gefördert werden. Die anzubietenden Planungsleistungen ergeben sich aus der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“, den zugehörigen BAFA Merkblättern und den Anforderungen des WPG (§ 32, Anlage 3). Diese Richtlinien / Merkblätter / Empfehlungen stellen den Mindestumfang der zu erarbeitende Planung dar.
Das Wärmeplanungsgesetz – (WPG) fordert gem. § 32 von den Wärmenetzbetreibern einen Wär-menetzausbau- und - Dekarbonisierungsfahrplan bis 31. Dezember 2026. Sollte ein Transformati-onsplan (BEW Modul 1, Antrag bis 31.12.2025) erstellt werden, entfällt diese Pflicht und es wird eine zusätzliche Förderung gewährt. Um der Verpflichtung nach § 32 WPG zuvorzukommen und um wei-ter Förderung zu erlangen wird dieser Transformationsplan beauftragt. Dieser Transformationsplane dient dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau des bestehender Wärmenetzsysteme über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer voll-ständigen Versorgung des Netzes durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045 darzustel-len. Auf dieser Basis muss der Transformationsplan konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeitho-rizonten, sowie die dafür notwendigen Ressourcen darlegen. Der Transformationsplan ist Grundlage für nachfolgende Maßnahmen. Es sind Maßnahmenpakte zu entwickeln, dazustellen und deren Um-setzung zu beschreiben. Dies auch unter der Berücksichtigung ob und welche Pakete in der Umset-zung gefördert werden. Die anzubietenden Planungsleistungen ergeben sich aus der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“, den zugehörigen BAFA Merkblättern und den Anforderungen des WPG (§ 32, Anlage 3). Diese Richtlinien / Merkblätter / Empfehlungen stellen den Mindestumfang der zu erarbeitende Planung dar.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.