Aufstellen einer gebrauchstauglichen Interimshalle gemäß FLB als Interimsnutzung des Hörsaals RW1. Die Halle muss ab dem 01.08.2026 gebrauchstauglich sein.
Für den Zeitraum der Hörsaalsanierung des 1.000 Personenhörsaals RW1 ist eine Interimshalle als Ersatzraum zu errichten. Diese Halle ist als Aluminium-Halle mit gedämmten Seitenwänden mit der geforderten Ausstattung (Beleuchtung, Heizung, Kühlung, Strom, Medientechnik, WC-Container, Türen, Barrierefreiheit, Technikraum, Möblierung) als funktionierende Komplettanlage anzubieten.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.